Neuer Vorstoß des Stuttgarter „Dieselrichters“: Er will den Europäischen Gerichtshof zentrale Fragen zu Klagen von Daimler-Fahrzeugkäufern entscheiden lassen. Daimler zeigt sich offen dafür – noch.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Die Klagen von Daimler-Käufern, die im Zusammenhang mit der Dieselaffäre gegen den Autokonzern vorgehen, könnten zum Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) werden. Das Landgericht Stuttgart plant, dem in Luxemburg ansässigen EuGH zentrale Rechtsfragen zur Klärung vorzulegen. Dies hat der zuständige Einzelrichter der 22. Zivilkammer, der als „Dieselrichter“ bekannt gewordene Fabian Richter Reuschle, jetzt bei der mündlichen Verhandlung über eine der zahlreichen in Stuttgart vorliegenden Klagen angekündigt. Die Kläger und Daimler könnten dadurch schneller Klarheit erhalten, als wenn die Verfahren erst durch alle deutschen Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) getrieben würden, argumentiert der Richter. Damit verfolgt er einen ähnlichen Kurs wie ein Kollege am Landgericht Erfurt, der dem EuGH Fragen zu manipulierten VW-Fahrzeugen vorlegen wollte und deswegen von Volkswagen als befangen abgelehnt wurde.