In den USA hat VW seinen Kunden wegen der Dieselaffäre milliardenschwere Entschädigung zugesichert - in Europa nicht. In Deutschland gibt es zahlreiche Klagen. Eine Internetplattform will nun im Namen von mindestens 20.000 Kunden gegen VW klagen.

München - Die Internetplattform myright hat angesichts der Abgasaffäre eine Klage gegen VW im Namen von mindestens 20.000 Kunden angekündigt. Geklagt werden soll auf volle Erstattung des Kaufpreises für VW-Dieselautos mit eingebauter Manipulationssoftware für die Abgasmessung. Myright wurde 2016 eigens gegründet, um Klagen gegen VW zu sammeln, mittlerweile haben nach Angaben von Mitgründer Jan-Eike Andresen mehrere zehntausend VW-Besitzer ihre Ansprüche abgetreten. „Diese 20.000 sind geprüft mit Brief und Siegel“, sagte Andresen am Montag in München.

 

Falls myright vor Gericht erfolg haben sollte, behält das Internet-Unternehmen eine Provision von 35 Prozent ein. Zwei Musterklagen laufen bereits, eine in Braunschweig, die zweite reichte myright am Montag beim Landgericht München II ein. Die Klagen müssen spätestens bis Ende 2018 eingereicht sein, da anschließend Verjährung eintreten würde, sagte Andresen.

Entscheiden soll der Europäische Gerichtshof

Myright wird vor Gericht vertreten vom deutschen Büro der auf Schadenersatzfälle spezialisierten US-Anwaltskanzlei Hausfeld. Die rechtliche Argumentation: Da die Abgasdaten der betroffenen VW-Autos falsch waren, sei auch die Betriebserlaubnis ungültig. Und wegen der ungültigen Betriebserlaubnis könnten die Fahrzeuge jederzeit die Zulassung verlieren. Das sei ein Verstoß gegen das Typgenehmigungsrecht der EU, sagte Anwältin Lene Kohl. „Wir streben am Ende eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs an.“

Echte „Sammelklagen“ wie im US-amerikanischen Recht gibt es in Deutschland nicht. Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlaubt aber für Konflikte im Kapitalmarktrecht - also zum Beispiel zwischen Aktionären und Unternehmen - die Bündelung ähnlicher Ansprüche von Anlegern, die als Leitlinien herangezogen werden können. Versucht wird nun, dieses auf Schadenersatzklagen in der Haftung für Produkte wie Fahrzeuge anzuwenden.