Im Leonberger Haushalt sind für den reibungslosen Ablauf des Urnengangs rund 200 000 Euro eingestellt.

Leonberg - Am 26. Mai stehen die Wahlen für das Europa- und Regionalparlament sowie die Wahl des Kreistages, des Gemeinderates und der Ortschaftsräte an. „Die Stadt ist für die Vorbereitung und Durchführung der Gemeinde- und Ortschaftsratswahl sowie für die Unterstützung bei den anderen Wahlen zuständig“, sagt der Hauptamtsleiter Peter Höfer. „Seit August 2018 läuft die Organisation“, erklärt er. „Es beginnt mit der Überprüfung und Bildung der Wahlbezirke und der Reservierung der Wahlräume.“ Für die Vorbereitungen der Wahlen sind im Stadthaushalt 200 000 Euro eingestellt.

 

Am 11. Oktober wurde im Verwaltungsausschuss der Gemeindewahlausschuss gebildet: Die Fraktionen und Gruppierungen wurden aufgefordert, die jeweiligen Personen zu benennen. „Dem Gemeindewahlausschuss obliegt die Leitung der Gemeindewahlen. Bei der Wahl der Kreisräte leitet er auch die Wahl“, erläutert der Hauptamtsleiter. Dieser Ausschuss besteht in Leonberg aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und sechs Beisitzern aus dem Gemeinderat.

Wahlvorschläge: Frist beginnt am 8. Februar

Ebenso gehört es zur Vorbereitung, die Farben der Wahlumschläge festzulegen. Orange, Grün, Eosinrot und Petrol stehen für die Wahl zum Regionalparlament, Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat. Der Wahlbriefumschlag für die Kommunalwahl ist gelb, der für die Europawahl rot. Ende 2018 wurden rund 8000 Umschläge bestellt. Auch die erforderlichen Formulare für die Aufstellung der Wahlvorschläge und auch die Wahlscheine wurden beschafft.

„Nun schreiben wir die Wahlhelfer an und prüfen die Wahlurnen und -kabinen“, sagt Peter Höfer. „Zudem wird geprüft, ob zusätzliche Urnen und Kabinen notwendig sind.“

Am 6. Februar erfolgt die erste öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt – die Aufforderung, die Wahlvorschläge einzureichen. Die Frist dafür beginnt am 8. Februar und endet am 28. März um 18 Uhr.

Europa- und Regionalwahlen werden zuerst ausgezählt

Während der kommenden Wochen gilt es zu regeln, ab wann wo plakatiert werden darf. Zudem müssen die Wahlhelfer eingeteilt und die Stimmzettel sowie Merkblätter gedruckt, gefalzt und kuvertiert werden. Ende April werden die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekannt gemacht. Anfang Mai werden dann die Benachrichtigungen an die Wahlberechtigten verschickt.

Am Wahltag selbst haben zunächst die Europa- und die Wahl zum Regionalparlament Vorrang. „Diese Ergebnisse werden zuerst ausgezählt und ans Landratsamt gemeldet“, erläutert Hauptamtsleiter Höfer. Am Montag darauf werden dann die Stimmen zur Gemeinderatswahl ausgezählt, am Dienstag folgen Kreistag und Ortschaftsrat. Ende Mai werden dann die Benachrichtigungen an die Gewählten verschickt. „Anfang Juni werden die Ergebnisse der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl bekannt gemacht“, erklärt Höfer.

Am 15. Juli kommt der neue Gemeinderat zusammen

Wenn das Regierungspräsidium die Wahl bestätigt habe, würden die neuen Ortschafts- sowie Gemeinderäte am 11. Juli in ihr Amt eingesetzt und die alten verabschiedet. Die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats ist am 15. Juli, einen Tag später konstituieren sich die Ortschaftsräte.

Für die Kommunalwahlen erhalten die Bürger zwei Briefe im Vorfeld: Zum einen die Wahlbenachrichtigung und zum anderen die Stimmzettel. Die Stimmzettel werden vor der Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl verschickt, damit sich die Bürger mit den vielen Bewerbern befassen und die Zettel ausfüllen können.

Wichtige Daten

Zuzugsdatum
Der 26. Februar 2019 ist der letzte Tag für alle, die umziehen, um in ihrem neuen Wohnort für die Regional- und Kreistagswahl sowie die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl wahlberechtigt zu sein.

Geburtsdatum
Nur wer bis zum 26. Mai 2001 geboren ist, kann mit 18 Jahren auch gewählt werden.

Wahlberechtigt
Bis zum 26. Mai 2003 müssen Jungwähler geboren ist, damit sie das Recht haben, mit 16 zur Wahl zu gehen.