Die Kinder im Waldheim Riedenberg dürfen voraussichtlich weiterhin in den Sommerferien zu Spiel und Siesta in den Eichenhain. Aber vermutlich nur in einem ausgewiesenen Bereich – zum Schutz der Natur, aber auch zum eigenen.

Stuttgart - Ein junges Paar hat sich im Schatten einer Eiche niedergelassen und genießt die nachmittägliche Siesta im Eichenhain. Darf es das überhaupt, ist das nicht verboten? Für die Evangelische Kirchengemeinde von Sillenbuch, Riedenberg und Heumaden kam es jedenfalls wie ein Blitz aus heiterem Himmel, als dieses Verbot das Ferienglück ihrer Waldheimkinder zu schmälern drohte. Im Januar teilte das Amt für Umweltschutz dem Träger des Ferienwaldheims an der Riedenberger Eichenparkstraße mit, dass der Eichenhain für die Waldheimkinder ab sofort tabu sein müsse. Als Naturschutzgebiet dürfe er nicht für Spiel und Siesta genutzt werden, um Fauna und Flora zu schützen. Hier Decken für den Mittagsschlaf auszubreiten, gehe gar nicht, weil dadurch der besonders schützenswerte Magerrasen geschädigt werde. Und überhaupt: Auf der Tafel am Eingang zum Eichenhain stehe ganz genau, was und warum hier nach der Naturschutzverordnung verboten ist. Die Kirchengemeinde war fassungslos, die Bürger waren empört, die CDU im Gemeinderat machte eine Anfrage an die Stadtverwaltung. Der Träger nutzte schließlich die rechtliche Möglichkeit, Einspruch zu erheben und eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.