Wir nennen den Termin für die Auszahlung der Dividenden für Aktionäre der Allianz SE im Jahr 2024 sowie deren Höhe.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Die Allianz SE hat bereits am 23. Februar in einer Pressemitteilung die voraussichtliche Höhe der Dividendenausschüttung an die Aktionäre verkündet. Der Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand lautet: Pro Aktie sollen 13,80 Euro ausbezahlt werden.

 

Auszahlungstermine der Dividende 2024

Auch der diesjährige Auszahlungstermin der Dividenden steht bereits fest. Vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre bei der Hauptversammlung, werden die Dividenden für das Geschäftsjahr am 13. Mai 2024 ausgeschüttet. Die Hauptversammlung findet einige Tage vorher, am 08. Mai statt. Damit folgt die Allianz der gesetzlichen Regelung zur Auszahlung von Dividenden, wonach diese am dritten Bankarbeitstag nach der Hauptversammlung fällig werden. Der Samstag gilt hierbei nicht als Bankarbeitstag.

An der Gewinnausschüttung wird jeder Aktionär beteiligt, der das Wertpapier zum Stichtag am 08. Mai 2024 in seinem Depot hält. Die Experten der Verbraucherzentrale empfehlen jedoch, einzelne Aktien nicht aufgrund einer hohen Dividendenausschüttung zu kaufen, um sie direkt im Anschluss wieder abzustoßen. Der Grund dafür liege in der Kurssenkung, die auf eine Ausschüttung folgt. Denn nach der Dividendenzahlung wird die Aktie „Ex-Dividende“ gehandelt, also abzüglich des ausgeschütteten Betrages.

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Müssen die Dividenden versteuert werden?

Ja, auf Dividenden wird in Deutschland die sogenannte Abgeltungssteuer erhoben. Sie beträgt 25 %. Obendrauf kommen aber noch gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer. Der Vorteil: Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, sie wird also direkt vom jeweiligen Finanzinstitut einbehalten. Der Betrag wird daher bereits abzüglich der Steuern ausbezahlt. Es sei denn, man hat seiner Bank bzw. seinem Broker einen Freistellungsauftrag erteilt. Singles können insgesamt einen Freistellungsauftrag bis zu 1.000 Euro erteilen, zusammenveranlagte Paare bis zu 2.000 Euro. Erst wenn dieser Freibetrag ausgeschöpft ist, werden Steuern fällig. Allerdings gilt der Freibetrag für sämtliche Kapitalerträge über alle Finanzinstitute hinweg verteilt.