Bundesweiter Alarm Warntag 2020 – Was passiert am 10. September?

Zum ersten Mal seit der Wiedervereinigung findet am 10. September 2020 ein bundesweiter Warntag statt. Wir haben zusammengefasst, was an diesem Tag passiert.
Was ist der Warntag 2020?
Der Warntag 2020 ist ein Aktionstag von Bund und Ländern. An ihm sollen in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel erprobt werden. Das heißt, überall in Deutschland werden am Warntag Sirenen oder Lautsprecherwagen ertönen. Dazu kommen weitere Warnungen.
Der Bund greift dazu auf sein „Modulares Warnsystem“ (MoWaS) zurück. An dieses System sind sogenannte Warnmultiplikatoren angeschlossen, zum Beispiel Radiosender und App-Server. Diese versenden die Probewarnung in ihren Programmen bzw. an die Endgeräte (Apps, Radios etc.). Das heißt, Radio- und Fernsehsender werden beispielsweise Ihre Sendungen unterbrechen. Auch die Warn-App NINA soll so stärker ins Bewusstsein der Bevölkerung rücken.
Parallel dazu werden Warnmittel auf kommunaler Ebene ausgelöst, wie beispielsweise Sirenen an Feuerwehrstationen oder Lautsprecherwagen.
Wann findet der Warntag 2020 statt?
Der Warntag bzw. die Warnsignale starten am 10. September 2020 um 11 Uhr. Zeitgleich in allen Landkreisen und Kommunen werden Warnmittel wie Sirenen zu einem Probealarm ausgelöst.
In Zukunft soll der Warntag jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt werden.
Warum gibt es den Warntag?
Der Warntag 2020 hat verschiedene Ziele:
- Die Bevölkerung soll für das Thema Warnung sensibilisiert werden.
- Funktion und Ablauf der Warnung sollen besser verständlich gemacht werden.
- Es soll auf die verfügbaren Warnmittel aufmerksam gemacht werden.
- Bundesweit einheitliche Sirenensignale sollen bekannter werden.
Dies soll das Wissen über Warnungen in Notlagen verbessern und der Bevölkerung helfen, die Selbstschutzfähigkeit zu erhöhen.
Wie kann man sich auf den Warntag 2020 vorbereiten?
Es ist nicht notwendig, sich auf den bundesweiten Warntag vorzubereiten. Bei Interesse können Sie sich bei Ihrer Kommune erkundigen, welche Warnmittel ausgelöst werden. Damit es nicht zu Angst oder Verunsicherung kommt, können Sie auch Angehörige und Freunde informieren.
Viele Tierhalter sind besorgt, dass sich Haustiere bei Sirenen & Co erschrecken könnten. Verschieben Sie also Ihre Gassi-Runde mit dem Hund und holen Sie Ihre Freigänger-Katze rechtzeitig rein. Die Sirenen-Übungen zum Warntag 2020 sollen gegen 11.30 Uhr wieder vorbei sein.
Mehr Infos finden Sie hier: Bundesweiter Warntag - So können Halter ihre Tiere vor Sirenengeheul schützen
In welchen Fällen muss die Bevölkerung gewarnt werden?
Es gibt verschiedene Szenarien, in denen die Bevölkerung gewarnt wird, dazu gehören:
- Naturgefahren wie Hochwasser, Überschwemmungen, Lawinengefahr, Erdbeben oder Sonnenstürme. Oftmals gibt es genügend Zeit, um die Bevölkerung zu warnen, in anderen Fällen muss die Warnung sehr plötzlich erfolgen, damit die Menschen sich schützen können.
- Gefährliche Wetterlagen wie schwere Stürme, Schnee- oder Regenfälle, Sturmfluten sowie Hitze- und Kältewellen und mehr. Manche Stürme wie Tornados entwickeln sich innerhalb von nur wenigen Minuten und verlangen eine schnelle Warnung der Bevölkerung.
- Waffengewalt und Angriffe. Diese Ereignisse sind zwar selten, aber hier zählt jede Minute. Unter dieses Szenario können auch Cyber-Angriffe fallen. Hier sind rasche Warnungen und präzise Empfehlungen zum Schutz unerlässlich.
- Chemie-Unfälle in Industriebetrieben. Unternehmen, die mit chemischen Stoffen arbeiten, müssen sich an strenge Vorschriften halten. Dennoch kann es zu Unfällen kommen, bei denen die Bevölkerung sofort gewarnt werden muss.
- Ausbreitung von Krankheitserregern. Nicht nur die Ausbreitung von COVID-19 hat gezeigt, dass die Information der Bevölkerung sehr wichtig ist. Bakterien, Viren, Pilze oder auch biologische Gifte können zu Epidemien oder Pandemien führen, in denen die Menschen schnell konkrete Hinweise zum Selbstschutz benötigen.
- Radioaktive Strahlung. Durch einen Unfall in einem Kernkraftwerk oder durch einen Angriff mit Nuklearwaffen kann lebensgefährliche Radioaktivität freigesetzt werden. Die Warnungen in solchen Fällen müssen verlässlich, transparent und vor allem schnell herausgegeben werden.
Hinzu kommen Warnungen bei Verkehrsstörungen, Feuer oder wenn beispielsweise die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser oder Wärme ausfällt. Natürlich erfordern nicht alle Szenarien beispielsweise den Einsatz von Sirenen. Beim Warntag geht es vielmehr darum, darauf aufmerksam zu machen, welche Warnmöglichkeiten es gibt und wie Warnungen im Ernstfall ablaufen könnten. Während der Corona-Pandemie kamen in einigen Kommunen beispielsweise schon Lautsprecherwagen zum Einsatz.
Was bedeuten die Sirenentöne?
Grundsätzlich werden zwei verschiedene Sirenentöne unterschieden:
- Im Falle einer Warnung ertönt ein einminütiger Heulton, der auf- und abschwellt.
- Zur Entwarnung wird ein einminütiger Dauerton verwendet.
Die Sirenentöne sind bundesweit einheitlich. Sie können sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über den Einsatz von Sirenen und die entsprechende Bedeutung informieren.
Wer organisiert den Warntag 2020?
Zuständig für den bundesweiten Warntag sind Bund und Länder. Auf Bundesebene ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) verantwortlich, auf Länderebene die Innenministerien und auf der kommunalen Ebene die jeweilige für den Katastrophenschutz zuständige Behörde.
Mehr Informationen zum bundesweiten Warntag
Weitere Informationen zum Warntag 2020 finden Sie auf den folgenden Seiten:
- https://warnung-der-bevoelkerung.de/
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Zuständig für den Warntag in Baden-Württemberg: Ministerium für Inneres
- Zuständig für den Warntag in Bayern: Bayerisches Staatsministerium des Innern
- Zuständig für den Warntag in Berlin: Senatsverwaltung für Inneres
- Zuständig für den Warntag in Brandenburg: Ministerium des Innern und für Kommunales
- Zuständig für den Warntag in Bremen: Der Senator für Inneres
- Zuständig für den Warntag in Hamburg: Behörde für Inneres
- Zuständig für den Warntag in Hessen: Hessisches Ministerium des Innern
- Zuständig für den Warntag in Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Inneres und Europa
- Zuständig für den Warntag in Niedersachsen: Niedersächsisches Ministerium für Inneres
- Zuständig für den Warntag in Nordrhein-Westfalen: Ministerium des Innern
- Zuständig für den Warntag in Rheinland-Pfalz: Ministerium des Innern
- Zuständig für den Warntag in Saarland: Ministerium für Inneres
- Zuständig für den Warntag in Sachsen: Staatsministerium des Innern
- Zuständig für den Warntag in Sachsen-Anhalt: Ministerium für Inneres
- Zuständig für den Warntag in Schleswig-Holstein: Landesregierung Schleswig-Holstein
- Zuständig für den Warntag in Thüringen: Ministerium für Inneres und Kommunales
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