Das 9-Euro-Ticket ist da. Doch ist immer noch vielen Verbrauchern nicht klar, welche Verkehrsmittel damit genutzt werden können. Eine Übersicht.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Welche Verkehrsmittel darf man mit dem Ticket nutzen?

Das 9-Euro-Ticket gilt bundesweit für die folgenden Verkehrsmittel im öffentlichen Nahverkehr:

 
  • Zweite Klasse in Regional- und Nahverkehrszügen (S-Bahn, RB, RE, IRE)
  • Stadtbahnen, Straßenbahnen und U-Bahnen
  • Regional-, Regio- und Stadtbusse
  • Fähren im öffentlichen Nahverkehr (z. B. in Hamburg und Berlin)

Wo gilt das 9-Euro-Ticket nicht?

Nicht genutzt werden kann das 9-Euro-Ticket für den Fernverkehr der Deutschen Bahn (z. B. ICE, IC, EC), Flixtrain oder in ausländischen Schnellzügen, die deutsche Fernverkehrsstrecken befahren. Auch in Fernbussen gilt das 9-Euro-Ticket nicht. Darüber hinaus wird das 9-Euro-Ticket auf manchen Intercity-Abschnitten, in denen sonst Nahverkehrstickets gültig sind, nicht anerkannt. Hier sollten sich Passagiere im Vorfeld informieren, ob das 9-Euro-Ticket dort genutzt werden kann. Andernfalls weist ein Hinweis am Bahnsteig darauf hin, ob das Ticket im jeweiligen Streckenabschnitt gültig ist oder nicht.

Was gilt für besondere Verkehrsmittel?

Bei Verkehrsmitteln wie Seilbahnen, Bergbahnen oder Fähren wird es kompliziert. In der Regel kann das 9-Euro-Ticket dort nur genutzt werden, wenn die Verkehrsmittel Teil des öffentlichen Nahverkehrs vor Ort sind. So zum Beispiel auf Fähren des ÖPNV in Hamburg oder Berlin. Betreiben jedoch private Unternehmen die Sonderverkehrsmittel, ist das 9-Euro-Ticket nicht nutzbar. Am besten informiert man sich im Vorfeld bei den jeweiligen Verkehrsbetrieben über die Beförderungsbedingungen.

Komplettübersicht der Deutschen Bahn

Wer unsicher ist, wo er das Ticket genau nutzen kann, sollte einen Blick in die Beförderungsbedingungen für das 9-Euro-Ticket der Deutschen Bahn werfen. Dort sind alle Verkehrsunternehmen in und außerhalb Deutschlands sowie die nutzbaren Verkehrsmittel aufgelistet. Das Dokument finden Sie in den Tarifbekanntmachungen und Beförderungsbedingungen der Bahn unter dem Punkt Aktionsangebote der DB Regio AG.