Für die Sommerpause bekamen die Verfahrensbeteiligten von der Kammer zwei Ordner mit Akten, die durchgearbeitet werden sollen. Ende August sagen dann Polizeibeamte als Zeugen aus, darunter auch der Staffelführer der Wasserwerferstraffel.

Stuttgart - Die Verfahrensbeteiligten im Wasserwerferprozess haben in den Ferien jede Menge zu tun: „Keiner verlässt den Sitzungssaal ohne zwei Ordner unter dem Arm“, sagte die Vorsitzende Richterin Manuela Haußmann zum Abschied, bevor sie die Sitzung für die Sommerpause unterbrach. Die Verteidiger, die Angeklagten sowie die Nebenkläger studieren Akten, bevor das Verfahren Ende August fortgesetzt wird. Darunter sind Einsatzprotokolle der Polizei vom „schwarzen Donnerstag“ am 30. September 2010.

 

Nach den Ferien sagen Polizisten aus

In dem Verfahren sitzen zwei Führungsbeamte der Polizei auf der Anklagebank. Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Sie sollen nicht eingeschritten sein, als beim aus dem Ruder gelaufenen Einsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Schlossgarten Demonstranten vom Strahl des Wasserwerfers verletzt wurden. Fünf Verletzte treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

Am vergangenen Freitag sagte eine 47-jährige Sozialpädagogin aus. Sie war an den Beinen getroffen worden und hatte Hämatome erlitten. Außerdem sei sie durch den Polizeieinsatz traumatisiert und bekomme Angst in Menschenmengen. Sie sagte, ihrer Meinung nach seien die Wasserstöße vorsätzlich gegen einzelne Personen gerichtet worden. Ihrer Aussage, sie habe aus dem Gewimmel im Park nicht herausgefunden, weil sie von Beamten in eine Richtung geschickt worden sei, wo die Polizei den Weg absperrte, wollten die Verteidiger der Polizeibeamten so nicht stehen lassen. Sie ließen ein Video zeigen, in dem der von der Zeugin genannte Bereich offen war.

Als nächste Zeugen sind ein Sachverständiger der Polizei zum Wasserwerfer und ein Staffelführer der Wasserwerfereinheit geladen.