Neue Förderrichtlinien sollen Unklarheiten beseitigen und der Gemeindekasse 35 000 Euro sparen.

Weissach - In so manche Vereinskasse wird künftig weniger öffentliches Geld fließen, in andere dafür mehr. Der Grund: Die Gemeinde ändert zum Jahreswechsel ihre Förderrichtlinien. Wurden bisher jährlich Zuschüsse von insgesamt 125 000 Euro ausgezahlt, so sind im kommenden Jahr nur noch 90 250 Euro im Haushalt eingeplant. Der Gemeinderat hat der Neuregelung mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Schatzmeister der Vereine müssen nun ihre Kosten für 2017 neu kalkulieren.

 

„Es gab keine einheitlichen Regelungen“, begründet der Hauptamtsleiter Achim Laidig die Überarbeitung der Richtlinien, die aus dem Jahr 1996 stammen und seither nur einmal modifiziert wurden. Warum welcher Verein in der Vergangenheit wie viel Geld bekommen hat, das haben die Weissacher Finanzbeamten beim Überprüfen der bisherigen Förderkriterien nur bedingt ermitteln können. „Es gab keine geordnete Aktenbestände“, erklärt der Hauptamtsleiter. „Viele Beschlüsse waren nicht nachvollziehbar.“

Keine geregelten Aktenbestände

„Nicht nachvollziehbar“: Diese Formulierung wird von Bürgermeister Daniel Töpfer und seinen leitenden Beamten häufig verwendet, wenn es um die Aufarbeitung der Vergangenheit geht. Umso stärker hat das Führungsteam im Rathaus darauf geachtet, dass das neue Regelwerk unmissverständlich und transparent ist.

Das fängt schon bei den sogenannten Sockelbeträgen an, also dem Geld, das jeder Verein einmalig im Jahr von der Gemeinde erhält. Früher variierten die Zahlungen zwischen 200 und 800 Euro. Diese wurden im Gemeinderat per Einzelentscheidung getroffen. Künftig orientieren sich die Raten an der Größe des jeweiligen Vereins.

Clubs mit bis zu 100 erwachsenen Mitgliedern bekommen 300 Euro. Bei maximal 300 Vereinsangehörigen gibt es 450 Euro. Vereine mit höchstens 500 Mitgliedern erhalten 600 Euro aus dem Rathaus, ab 501 Vereinsangehörigen gibt es 750 Euro. Für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es von 2017 an 20 statt bisher 25 Euro pro Jahr. Schullandheim- und Freizeitaufenthalte werden künftig nicht mehr speziell unterstützt. Diese Regelungen gelten auch für die CVJM-Vereine. Deren bisherige Sonderförderung entfällt.

Zuschüsse für Bauvorhaben oder größere Anschaffungen wurden in früheren Jahren vom Gemeinderat individuell entschieden. „Die Regelungen waren bisher missverständlich formuliert und werden präzisiert“, erklärt der Bürgermeister.

Maximal 15 000 Euro für Bauprojekte

Das bedeutet, dass es bei Bauprojekten künftig maximal 15 000 Euro von der Gemeinde gibt. Bis dato wurden bis zu 25 000 Euro ausgezahlt. Hat ein Verein einen größeren Kauf vor der Brust, so kann er vom kommenden Jahr an mit einer Unterstützung von höchstens 2000 Euro rechnen. Bisher gab es bis zu 5000 Euro.

Grundsätzlich werden maximal 20 Prozent (bisher 25) der Kosten bezuschusst. Für Bauvorhaben unter 20 000 Euro (bisher 25 000) gibt es überhaupt kein Geld. Ersatzbeschaffungen, die weniger als 5000 Euro kosten, werden nicht bezuschusst. Sportanlagen können die Vereine weiterhin kostenlos nutzen. Auch steht ihnen einmal im Jahr eine der Veranstaltungsstätten umsonst zur Verfügung. Die Nebenkosten müssen sie aber bezahlen.

Wenn es um das Vereinsfest, das große Konzert oder eine Hocketse geht, erhalten die Vereine weiterhin kostenlos das Geschirrmobil, den Toilettenwagen und Verkehrsschilder. Ist der Einsatz der Leute vom Bauhof gefragt, etwa bei Aufbauten oder Reinigungsarbeiten, muss dieser zu den üblichen Stundensätzen bezahlt werden. Das war bisher nicht klar geregelt.

Insgesamt 35 000 Euro will die Gemeinde durch die neuen Richtlinien pro Jahr sparen. „Damit liegen wir im Vergleich zu unseren Nachbarkommunen weiterhin im oberen Mittelfeld“, erklärt Achim Laidig. Der Hauptamtsleiter betont, dass es sich bei der Vereinsförderung nicht um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde handelt. Die Gemeindeordnung zwingt die Kommunen, bei einer schwierigen Haushaltslage die freiwilligen Zuschüsse zu reduzieren. So hängt es auch von der weiteren Haushaltsentwicklung ab, ob es bei den jetzt beschlossenen Sätzen langfristig bleibt.