Mindestens ebenso wichtig wie die bauliche Verfassung der Häuserkandidaten ist für eine aussichtsreiche Welterbebewerbung die Begründung der Antragsteller. Der ersten Anläufe von 2008 und 2011 blieben erfolglos, weil dem Antrag nach Ansicht der Fachleute ein als unzureichend eingestufter „biografischer“ Ansatz zugrunde lag. Die Serie, kritisierte der Denkmalrat seinerzeit, werde hauptsächlich im Hinblick auf die Entwicklung des Architekten selbst dargestellt. Ausschlaggebend ist für den Welterbetitel aber in der „outstanding universal value“, der herausragende universelle Wert des Werks und der Beitrag, den die in der Serie zusammengefassten Gebäude im Einzelnen dazu leisten. Entsprechend lobt Icomos am neuen Dossier, dass es die innovativen Eigenschaften und den Vorbildcharakter der Bauten für die weltweite Entwicklung der modernen Architektur in den Mittelpunkt rücke. Die Experten finden die Argumentation der Bewerber inzwischen sogar so überzeugend, dass sie den Antrag als Modell für künftige serielle Nominierungen zum Werk eines Architekten empfehlen.

 

Es kann nach menschlichem Ermessen diesmal also kaum etwas schiefgehen. Wann genau über den transnationalen Corbusier-Antrag verhandelt wird, weiß Friedemann Gschwind nicht, der zusammen mit einem Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums und der Landesdenkmalpflege zur Konferenz des Welterbekomitees nach Istanbul reist. Auf der Tagesordnung der Unesco steht dort unter anderem die katastrophale Lage der Denkmäler in Syrien – und das kann dauern. Aber spätestens nach dem 20. Juli sollte Stuttgart sich als fünfte Stätte in Baden-Württemberg mit dem ebenso noblen und prestigereichen wie verpflichtenden Welterbe-Wappen schmücken können.