Er kann die gute Nachricht aus seiner deutschen Heimat kaum fassen: Das Landratsamt Ludwigsburg hat keine Einwände gegen seine Rückkehr nach Kirchheim (Kreis Ludwigsburg) . „Ich hatte so Angst, dass die Ausländerbehörde negativ entscheidet, aber jetzt bin ich so glücklich und kann heute Nacht vielleicht endlich wieder mal schlafen“, sagt Sedia Kijera und kämpft am Telefon hörbar mit den Tränen. Er weiß, dass es noch etwas dauern wird, bis er wieder zurück in Kirchheim ist, aber er weiß auch um die Bedeutung des positiven Bescheids aus dem Landratsamt.
Die Kreisbehörde sieht kein „Ausweisungsinteresse“ gegen ihn. Das habe man der Leiterin des Pflegeheims der Arbeiterwohlfahrt, Daniela Lehmann, nach einer gründlichen Vorabprüfung mitgeteilt, heißt es in einer Mitteilung. Vor eineinhalb Wochen hatte die Behörde sich noch bedeckt gehalten. Man prüfe die Möglichkeiten einer Zustimmung, die das Verfahren bei der Botschaft beschleunigen würde. Denn Sedia Kijera muss bei der Deutschen Botschaft im Senegal ein Visum beantragen. Das Verfahren beschleunigen kann die Ausländerbehörde im Landratsamt, wenn sie der Botschaft eine sogenannte Vorabzustimmung zukommen lässt.
Eine Rolle spiele dafür die Fachqualifikation, erklärte der Sprecher des Landratsamtes Mitte März. Das Verfahren sei nur für Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung anwendbar. Und die liege vor, wenn die Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf gemacht wurde, für den gesetzlich eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt sei.
Die Ausbildung zu einer Pflegefachkraft im Land dauert drei Jahre, eine Ausbildung zu einer Pflegehilfskraft ein Jahr. Im ersten Fall handele sich um eine qualifizierte Berufsausbildung im Sinne des Gesetzes, im zweiten Fall nicht, hieß es damals. Zu den Erfolgsaussichten des konkreten Falles könne man keine Angaben machen.
Jetzt ist man weiter. Kijera habe eine Ausbildung zur Pflegehilfskraft absolviert und sich als Mitarbeiter im Pflegeheim so engagiert, dass Arbeitgeber sowie Bewohnerinnen und Bewohner sich für ihn einsetzen. Er sei damit gut in die Gesellschaft integriert und leiste im vom Fachkräftemangel besonders betroffenen sozialen Bereich eine wichtige Arbeit. Damit sei er aus Sicht der Experten resozialisiert und ein Beispiel für eine positive Integration.
Man habe beurteilen müssen, wie eine Verurteilung wegen unerlaubten Handelns mit Marihuana zu werten sei, heißt es in der Mitteilung. Vor fünf Jahren wurde Kijera zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. „Indem die Experten der Ausländerbehörde seine Resozialisierung und Integration positiv beurteilen, liegt kein Ausweisungsinteresse wegen vorhandener Straftaten vor.“ Damit sei ein entscheidendes Kriterium erfüllt, wenn es um die Erteilung eines Visums gehe.
Gleichwohl müsse man, wenn Kijera das Visum beantragt hat noch prüfen, ob auch die restlichen Voraussetzungen, wie ein gesicherter Lebensunterhalt oder das Vorliegen eines Passes, erfüllt seien. Probleme kann es da jedoch nicht geben. Denn Sedia Kijera hat einen Pass und einen Arbeitsplatz.
Jetzt muss er nur noch einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Dakar bekommen. Und das scheint derzeit so, als ob man eine Nadel im Heuhaufen sucht, denn auf der Homepage der Botschaft können online Termine gebucht werden, doch der Link führt ins Leere. Sollten Termine eingestellt werden, sind die ruckzuck weg.
„Aber auch das werden wir noch schaffen. Ich bin so dankbar für das, was die Menschen in Kirchheim für mich tun“, sagt Sedia und aus den Tränen ist ein Lachen geworden.