In der vergangenen Woche kippte der Bundestag das „Werbungsverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche, das im §219a im Strafgesetzbuch geregelt war. Doch wie setzen Krankenhäuser und die Ärzteschaft in der Region die Abschaffung des Paragrafen um? Wir haben uns umgehört.

Der 24. Juni war ein historischer Tag – für Frauen in den USA und Frauenärzte in Deutschland. Während auf der anderen Seite des Atlantiks der Supreme Court das allgemeine Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch mit seiner rechtskonservativen Mehrheit gestürzt und die Entscheidung auf die Bundesstaaten verlagert hat, beschließt der Deutsche Bundestag am selben Tag mehrheitlich die Abschaffung des Paragraf 219a des Strafgesetzbuches.