Gleichgeschlechtlichen Paaren die Segnung zu verwehren, entspricht nicht den in der Bibel vermittelten Werten. Das meint unsere Autorin Caroline Holowiecki in ihrem Kommentar.

Filder - Baden-Württemberg, Land des Fortschritts, der Visionen. Im technischen Bereich stimmt das sicherlich, anderswo muss man differenzieren. Während die Landeskirche Baden homosexuellen Paaren die Möglichkeit bietet, sich in einem öffentlichen Traugottesdienst segnen zu lassen, verschließt sich die Württembergische dem Thema weiterhin gänzlich. Einen durchaus maßvollen Kompromiss des Landesbischofs hat die Synode im Herbst abgelehnt, wenn auch denkbar knapp. Die vorgeschlagene Lockerung hätte den Kirchengemeinden nach wie vor Spielraum gegeben, die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare abzulehnen.

 

Eine Haltung, die das Grundgesetz mit Füßen tritt

Dass selbst dies einigen Kirchenleuten zu weit ging und sie lieber in einer Haltung verharrten, die letztlich das Grundgesetz mit Füßen tritt, ist nicht nachvollziehbar. „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Ein biblisches Pendant zu Artikel 3 findet sich etwa im Brief des Paulus an die Galater. „Es gibt nicht mehr Juden noch Griechen, nicht mehr Sklaven noch Freie, nicht mehr männlich noch weiblich; denn ihr seid alle einer in Christus Jesus“, heißt es dort. Faktisch sind aber einige mehr in Jesus als die anderen.

Der Bundestag hat – spät genug – im vergangenen Jahr mit dem Ja zur Ehe für alle Fakten geschaffen. Rein um des Aktes der Verehelichung willen brauchen Schwule und Lesben die Kirche also nicht mehr. Wenn ihnen der Glaube dennoch derart wichtig ist, dass sie ihr Gelöbnis vor Gott wiederholen möchten, dann sollte man meinen, dass eine Kirche, die stetig Mitglieder verliert – 2016 waren es 16 700 –, daran höchst interessiert sein müsste, genau diese Christen in ihrem Kreis zu halten. Alles andere ist aus der Zeit gefallen.