In diesem Artikel beantworten wir die Frage, ob man unbegrenzt Bargeld einzahlen kann, wenn man unter den nachweispflichtigen Obergrenzen bleibt.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Ohne Nachweis Geld einzahlen: Wie oft?

Zunächst einmal gibt es für Bareinzahlungen auf ein Konto keine gesetzlich festgelegte Obergrenze. Theoretisch kann man unbegrenzt Geld einzahlen. Allerdings sind die Banken ab einer Einzahlsumme von 10.000 Euro bei Bestandskunden und 2.500 Euro bei Gelegenheitskunden dazu verpflichtet, einen Herkunftsnachweis vom Kunden einzufordern. Dies dient vor allen Dingen der Bekämpfung von Geldwäsche.

 

Das bedeutet aber nicht, dass bei kleineren Beträgen kein Nachweis erforderlich ist. Denn die Banken können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie bei niedrigeren Summen nach der Herkunft fragen. Insbesondere dann, wenn regelmäßig viele Einzahlungen vorgenommen werden, die zusammen eine große Summe ergeben. Ob und wann die Banken bei einer Einzahlung genauer nachhaken oder einen Herkunftsnachweis einfordern, lässt sich daher nicht sagen. Somit lässt sich auch nicht pauschal beziffern, wie oft man Geld ohne Nachweis einzahlen kann.

Während manche Kunden eventuell schon bei der ersten Einzahlung von der Bank kontaktiert werden, kann dies bei anderen nie der Fall sein. Die Banken nutzen verschiedene technische und nicht-technische Methoden, um verdächtige Einzahlungen zu erkennen. Passt eine gewisse Einzahlung nicht zum üblichen Verhalten eines Kunden, kann das schon ausreichen, um die Bank stutzig werden zu lassen.

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Was dient als Herkunftsnachweis?

Wenn ein Kunde eine Bareinzahlung tätigen möchte und nach dem Herkunftsnachweis des Geldes gefragt wird, kann er verschiedene Dokumente vorlegen. Dazu gehören zum Beispiel ein aktueller Kontoauszug eines anderen Bankkontos des Kunden, aus dem die Barauszahlung ersichtlich ist, oder ein Kontoauszug eines Dritten, wenn im Namen dieser Person gehandelt wird. Hierbei sind zusätzliche Dokumente und Informationen über den Dritten erforderlich. Auszahlungsquittungen von anderen Banken oder Sparbücher des Kunden, aus denen die Barauszahlung ersichtlich ist, können ebenfalls als Nachweis dienen. Des Weiteren sind Verkaufs- und Rechnungsbelege, wie beispielsweise vom Autokauf oder Goldverkauf, gültige Belege. Quittungen von Sortengeschäften, bei denen ausländische Währungen involviert sind, letztwillige Verfügungen, die vom Nachlassgericht eröffnet wurden, sowie Schenkungsverträge und -anzeigen sind ebenfalls zulässige Dokumente.

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Keinen Herkunftsnachweis: Was passiert?

Wenn Sie eine Bareinzahlung tätigen und die Bank von Ihnen einen Herkunftsnachweis verlangt, sie diesen aber nicht vorbringen, kann dies verschiedene Konsequenzen haben. Wie genau die Bank vorgeht, hängt vom Einzelfall ab. Die nachfolgenden Maßnahmen bieten daher nur eine beispielhafte Übersicht zu den möglichen Folgen.

Verdachtsmeldung: Die Bank könnte die verdächtige Transaktion den zuständigen Behörden melden.

Kontosperre: In einigen Fällen könnte die Bank das Konto vorübergehend sperren, bis weitere Untersuchungen abgeschlossen sind oder bis ausreichende Informationen zur Herkunft des Geldes vorliegen.

Ablehnung der Transaktion: Wenn die Bank nicht zufrieden ist mit den bereitgestellten Informationen oder wenn Sie keinen Nachweis erbringen können, könnte die Bank die Einzahlung ablehnen.

Kündigung der Geschäftsbeziehung: In schwerwiegenden oder wiederholten Fällen könnte die Bank die Geschäftsbeziehung mit Ihnen ganz beenden.

Rechtliche Konsequenzen: Wenn der Verdacht besteht, dass das Geld aus illegalen Quellen stammt oder in Verbindung mit kriminellen Aktivitäten steht, könnten Sie auch rechtlichen Konsequenzen gegenüberstehen. Dies kann Untersuchungen, Geldstrafen oder sogar strafrechtliche Verfolgung beinhalten.