Das Thema Windkraft polarisiert in Böblingen – auch unter den Stadträten. Das wurde in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Technik, Umwelt und Straßenverkehr deutlich. CDU, FDP und Freie Wähler reichten für Verwaltung und die anderen Fraktionen offenbar völlig überraschend einen interfraktionellen Änderungsantrag ein, der weitreichende Folgen haben könnte. Streitpunkt ist die Fläche zwischen Diezenhalde und Mauren, die als Vorranggebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen werden soll. Die Gemeinden Holzgerlingen und Ehningen sind an dieser Fläche ebenfalls beteiligt, Pläne für einen interkommunalen Windpark stehen im Raum.
Jetzt haben die drei Fraktionen ein Veto eingelegt, nicht explizit für den Windpark, aber für die Empfehlung, die Fläche als Vorranggebiet auszuweisen. „Aufgrund zahlreicher offener Fragen und ungelöster Kritikpunkte soll diese Fläche nicht weiter in der vorliegenden Planung als Vorranggebiet enthalten sein“, lautete der Änderungsantrag, der nach hitziger Debatte mit sieben (CDU, Freie Wähler, FDP) zu sechs Stimmen (Grüne, SPD/Linke) angenommen wurde. Den endgültigen Beschluss fasst der Gemeinderat in einer Sondersitzung am 9. Februar.
Entscheidung liegt beim Regionalverband Stuttgart
Die Entscheidung darüber, ob ein Gebiet zur Vorrangfläche wird oder nicht, trifft allerdings nicht der Gemeinderat, sondern im Fall Böblingens die Regionalversammlung der Region Stuttgart. Das erklärt Jörg-Michael Haas, Amtsleiter vom Böblinger Amt für Stadtentwicklung.
Drei Flächen hat der Regionalverband als potenzielle Vorranggebiete auf Böblinger Gemarkung ausgewiesen. Die Stadt hat die Möglichkeit – unter Zustimmung des Gemeinderats – zu diesen Gebieten ihre Einschätzung abzugeben. Auf eben diese Stellungnahme bezieht sich der interfraktionelle Antrag.
Ursprünglich sah das Schreiben der Verwaltung vor, lediglich eines der Gebiete – bei Dagersheim – nicht zu empfehlen. Nun könnte ein weiteres hinzukommen und Böblingen würde sich nur noch für ein Gebiet im Wald westlich von Musberg aussprechen.
Welche Vorteile bringen Vorranggebiete?
Das Verfahren
Der Verband Region Stuttgart muss bis zum 31. Dezember 2027 mindestens 1,8 Prozent seiner Fläche als Vorranggebiete ausweisen. Laut Thomas Kiwitt vom Verband Region Stuttgart ist es wichtig, dieses Ziel zu erfüllen. Sonst könnte es zu einer sogenannten Superprivilegierung kommen. Das bedeutet: Kommunen hätten im Zweifelsfall keinen Einfluss auf den Ausbau von Windkraftanlagen mehr, weil sie im Außenbereich allgemein zulässig wären, damit die 1,8 Prozent erreicht werden. Auf als Vorranggebiet ausgewiesenen Flächen hätten Kommunen hingegen mehr Mitspracherechte – wobei mit Ausweisung als Vorranggebiet noch nicht feststeht, ob, wann und wie viele Windräder dort entstehen.