Die umstrittene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen läuft Ende des Jahres aus. Wie es weitergeht, ist offen. Bis dahin aber wird in Stuttgart keine Pflegekraft oder eine Person einer anderen der betroffenen Berufsgruppe in einem Gesundheitsberuf mit einem Tätigkeits- oder Betretungsverbot belegt werden.
Sehr dünne Personaldecken
Insgesamt 2753 Personen aus dem betroffenen Berufsfeld, die trotz Impfpflicht keinen Corona-Piks haben, sind dem städtischen Gesundheitsamt gemeldet worden, sagt dessen Leiter Stefan Ehehalt. Von diesen arbeiten aber ausnahmslos alle weiter. Es handle sich durchweg um Beschäftigte aus Bereichen, „wo die Personaldecke sehr gering ist“, erklärt der Amtsleiter. „Der Personalbedarf dort ist sehr groß, die Leute sind nicht abkömmlich“, begründet Ehehalt das Vorgehen des Gesundheitsamts. Es habe sich in keinem Fall um eine Konstellation gehandelt, dass man wegen der fehlenden Corona-Impfung ein Betretungs- oder ein Tätigkeitsverbot in der Einrichtung hätte aussprechen können. Unabkömmlichkeit ist ein Kriterium für Ausnahmen von der Impfpflicht.
Tätigkeitsverbot wäre „nicht verhältnismäßig“
Allerdings habe man den Betroffenen für die Arbeit klare Auflagen gemacht, betont der Amtsleiter. Das bedeutet etwa strenge Hygienevorschriften bei der Tätigkeit. Und die Erlaubnis zum Weiterarbeiten ist dann mit einer Frist versehen. Bis zum Auslaufen der Impfpflicht wird sich in der Sache aber nichts mehr tun. Jetzt, einige Wochen vor dem Auslaufen der Pflicht, wäre es „nicht verhältnismäßig“, noch schwere Sanktionen gegen Ungeimpfte etwa in der Altenpflege zu ergreifen, findet Stefan Ehehalt. Sollte das Gesetz allerdings verlängert werden, versichert er, würden die Fälle „aufgearbeitet“.