Wohnen in Lichtenwald Weg frei für maßvolle Nachverdichtung

Der dörfliche Charakter der Ortsmitte von Thomashardt mit Backhaus und Rathaus soll erhalten bleiben. Foto: /Peter Stotz

Der Gemeinderat von Lichtenwald beschließt einen Bebauungsplan für die Ortsmitte von Thomashardt. Die mögliche Innenentwicklung erlaubt eine maßvolle Bebauung bei Erhalt des dörflichen Charakters.

Auch in der Gemeinde Lichtenwald ist Wohnraum ein knappes und begehrtes Gut, an den Ortsrändern gibt es allerdings kaum mehr Flächen für weiteres Bauland. Der Gemeinderat hat nun einen Bebauungsplan für das Gebiet beim Rathaus und entlang der Hauptstraße des Ortsteils Thomashardt beschlossen. Das Plangebiet umfasst etwa 0,6 Hektar. Damit soll der Ortskern städtebaulich aufgewertet, sein dörflicher Charakter bewahrt und die Möglichkeit zur Schaffung neuen Wohnraums eröffnet werden.

 

Bereits seit geraumer Zeit beschäftigt sich der Lichtenwalder Gemeinderat mit dem Ortskern von Thomashardt. In dem historisch gewachsenen Gebiet finden sich das Rathaus, der beschauliche Dorfplatz mit Brunnen und Backhaus sowie alte bäuerliche Baustruktur. Aber aufgrund so mancher baulicher Missstände und angesichts sanierungsbedürftiger Gebäude sowie ungenutzter oder nicht erschlossener Flächen werden viele Möglichkeiten zur Aufwertung des Ortskerns und Chancen für eine Steigerung der Lebensqualität im Dorf gesehen.

Großes Entwicklungspotenzial

Für den Bereich an der Hauptstraße und am Rathausplatz von Thomashardt ist der Handlungsbedarf augenfällig. Dort finden sich sanierungsbedürftige Häuser und – allerdings in zweiter Reihe – nicht erschlossene, aber gut bebaubare Grundstücke. Außerdem wird beim Dorfplatz ein erhebliches Entwicklungspotenzial für die Aufenthaltsqualität gesehen. Allerdings existierte bislang für den historischen Ortskern kein Bebauungsplan.

Um dort Entwicklungen wie Neubauten, Veränderungen oder Sanierungen städtebaulich geregelt zu ermöglichen und die Potenziale rund um den Rathausplatz zu fördern, hat die Gemeinde im vergangenen Jahr begonnen, das Gebiet zu überplanen. Dazu wurde auch eine Veränderungssperre erlassen, und die Gemeinde hat für die künftige Erschließung von Flächen in zweiter Reihe ihr Vorkaufsrecht für ein Grundstück geltend gemacht.

Der Gemeinderat hat nun den Bebauungsplan für den Ortskern einstimmig beschlossen. Demnach wird der gesamte Bereich als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, was lärmintensives Gewerbe ausschließt. Auf den Grundstücken sollen im Rahmen der Innenentwicklung zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum Gebäude mit maximal zwei Wohnungen möglich werden. Damit können massive Nachverdichtungen vermieden und der dörfliche Charakter erhalten werden. Die Firsthöhen dürfen elf Meter nicht überschreiten, die Dachformen sollen der Umgebungsbebauung entsprechen. Gärten und Grünflächen bleiben erhalten. Zur Erschließung der Grundstücke in zweiter Reihe westlich der Hauptstraße wird eine Stichstraße gebaut.

Bestandsschutz für Betriebe

Um die Belastung der engen Dorfstraßen mit parkenden Autos möglichst gering zu halten, hatte Ulrich Unterberger (LBL) bereits in der Diskussion des Planentwurfs angeregt, dass pro Wohneinheit zwei Stellplätze nachgewiesen werden müssen. Dies ist nun festgeschrieben, was den Planern ein großes Lob des Gremiums einbrachte.

Auf Nachfrage von Constanze Pfaff (LBL) versicherte Bürgermeister Ferdinand Rentschler, dass im Plangebiet bestehende Betriebe Bestandsschutz haben. Darüber hinaus könnten bei geplanten Neuansiedlungen, etwa eines Ladens oder eines Cafés nahe des Dorfplatzes zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, Befreiungen im Gemeinderat beantragt werden.

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