In einer Wohnungsanzeige bevorzugt ein Eigentümer potenzielle Mieter, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Ein kurioser, noch dazu unzulässiger Fall.

Lokales: Mathias Bury (ury)

Stuttgart - Geimpft oder nicht geimpft, das ist zurzeit bei vielen Aktivitäten die Gretchenfrage. Selbst bei der Wohnungssuchekann einem dieses Bekenntnis, das für manche den Charakter einer Weltanschauung hat, abverlangt werden.

 

So jedenfalls konnte man die Formulierung einer Wohnungsanzeige auf den Portalen Immonet und Immowelt verstehen. Dort wurde eine „zentrale, ruhige, lichtdurchflutete 4-Zimmer-Maisonettwohnung“ angeboten – „für Ungeimpfte“. Wer also die 1400 Euro Kaltmiete plus 3900 Euro Kaution für die 97 Quadratmeter Wohnraum in guter, zentraler Lage „zwischen Stuttgart-Mitte und Stuttgart-Ost ... am Aufgang zur Uhlandshöhe“ bezahlen kann, muss auch noch mit einer Frage des Vermieters zu seinem Impfstatus rechnen.

Man kann sorglos schwindeln

Aber darf man eine Frage wie diese an einen potenziellen Mieter überhaupt stellen? „Das ist nicht zulässig“, sagt Ulrich Wecker, der Geschäftsführer von Haus und Grund Stuttgart. Das sieht auch der Vorsitzende des Mietervereins Stuttgart, Rolf Gaßmann, so. Er ist sich zwar nicht sicher, ob schon das Stellen der Frage eine Ordnungswidrigkeit ist. Klar ist aber auch für ihn: „Man muss die Frage nicht beantworten“, sagt Gaßmann. So wenig wie etwa die nach Krankheiten oder einer Schwangerschaft. Und anders als Erkundigungen zur Zahl der Familienmitglieder, die einziehen wollen, oder nach der Beschäftigung, die ein Bewerber oder eine Bewerberin hat, was rechtens ist.

Wenn man aber dennoch Angaben machen wolle, um nicht gleich aus dem Bewerberfeld zu fallen, „dann muss man nicht wahrheitsgemäß antworten“, sagt der Vorsitzende des Mietervereins. Man könne in diesem Fall „sanktionslos schwindeln“, betont auch Ulrich Wecker. Also wenn der Vermieter später herausbekommen würde, dass man doch gegen das Coronavirus geimpft war oder inzwischen ist, „bleibt das völlig unberücksichtigt“, erklärt Wecker.

Ist das eine Förderung von Querdenkern?

Wecker wie Gaßmann fragen sich, was einen Vermieter zu einer solchen Angabe bewegt. „Ist das eine verdeckte Förderung von Querdenkern?“, überlegt der Geschäftsführer von Haus und Grund. Wecker hielte dies nicht nur für rechtlich unzulässig, sondern auch für „sachlich falsch“. Haus und Grund Stuttgart gehöre zum „Team Vorsicht – wir haben bei den Mitarbeitern eine Impfquote von 98 Prozent“. Ulrich Wecker rubriziert den Fall deshalb ins nicht wirklich ernst zu nehmende Fach „Stilblüte“. Zumal es nahezu unmöglich sei, „nicht vorhandene Tatsachen zu beweisen“, wie er süffisant anmerkt.

Auch Rolf Gaßmann findet, der Vermieter sei schlecht beraten, wenn er vom Mieter verlange, dass der seine Meinung teilt. Grundsätzlich findet der Mietervereins-Vorsitzende: „Man sollte vermeiden, gesellschaftliche Konflikte in privatrechtliche Vertragsverhältnisse hineinzutragen.“ Und die Frage sei schließlich doch auch, „ob man sich in einem Haus von Querdenkern wohlfühlt“.

Der Vermieter hat sich auf eine Anfrage dieser Zeitung nicht zu seiner Annonce geäußert. Die Formulierung „für Ungeimpfte“ ist nach der versuchten Kontaktaufnahme aus der Anzeige entfernt worden.