Während die Kappungsgrenze allein bei bestehenden Verträgen greift, soll die Mietpreisbremse den Preisanstieg nach einem Mieterwechsel dämpfen. Sämtliche im Bundestag vertretenen Parteien hatten sich diese Forderung im Wahlkampf auf die Fahnen geschrieben. Laut Koalitionsvertrag soll der Anstieg auf maximal zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt werden. In Stuttgart gilt als Vergleich der Mietspiegel. Auch hier sind die Länder ermächtigt, die Gebiete mit angespanntem Markt auszuweisen und auch hier gelten die Daten des Zensus.

 

Der erste Mietvertrag im Neubau oder nach grundlegender Sanierung soll von der Regelung ausgenommen werden. Und: „Die mögliche Wiedervermietungsmiete muss mindestens der bisherigen Miethöhe entsprechen können“, heißt es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Das bedeutet: Mieten, die schon jetzt überdurchschnittlich teuer sind, würden sich nicht verbilligen. Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf Mitte März dieses Jahres als fertig bezeichnet. Es wird erwartet, dass das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft tritt.