Bohlen und Ernst August von Hannover klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Berlin - Dieter Bohlen und Ernst August Prinz von Hannover haben Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verklagt. Sie gehen damit gegen deutsche Gerichtsentscheidungen vor, wonach sie keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer satirischen Zigarettenwerbung haben. Eine Sprecherin des EGMR bestätigte am Freitag auf dapd-Anfrage einen Bericht der „Bild“-Zeitung und sagte, die Beschwerden lägen bereits seit Oktober 2009 vor. Über deren Zulässigkeit sei noch nicht entschieden.

 

Bohlen beanstandet ein Zigaretten-Werbeplakat, dessen Text sich auf den Streit über sein Buch „Hinter den Kulissen“ bezieht: „Schau mal, lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher.“ Die Wörter „lieber“, „einfach“ und „super“ waren geschwärzt, aber noch lesbar. Dieter Bohlen sagte jetzt der „Bild“: „Ich verstehe doch Spaß. Aber der hört bei mir als Nichtraucher auf, wenn ein Tabakkonzern auf meine Kosten Werbung macht. Das finde ich nicht in Ordnung.“

Das andere Plakat zeigte eine zerdrückte Zigarettenschachtel und die Worte „War das Ernst? Oder August?“. Die Anwälte von Ernst August Prinz von Hannover argumentieren laut „Bild“-Zeitung in ihrer Beschwerde, die Werbung würde ihren Mandanten als „brutalen Schläger“ an den „sozialen Pranger“ stellen.

Oberlandesgericht gab Klägern Recht

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte zu Gunsten der Kläger entschieden. Wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts hätte der Zigarettenhersteller British American Tobacco an Bohlen eine Lizenzgebühr von 35.000 Euro und an den Prinzen 60.000 Euro „Lizenzgebühr“ zahlen müssen. Doch BAT zog vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der Konzern argumentierte, auch Produktwerbung falle unter den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit, und Ereignisse von gesellschaftlichem Interesse dürften im Rahmen der Werbung aufgearbeitet werden.

Der BGH entschied 5. Juni 2008, die Aussagen auf den Werbeplakaten seien durch die Meinungsfreiheit erlaubt, und verwarf den Anspruch auf Lizenzgebühren. Gegen das BGH-Urteil legten die Kläger Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein, dass die Verfassungsbeschwerden im April 2009 ohne Begründung nicht zur Entscheidung annahm. Im Oktober 2009 riefen Bohlen und der Prinz die letztmögliche Instanz, den EGMR, an. Die Gerichtsentscheidungen verletzen nach ihrer Ansicht ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die EGMR-Sprecherin sagte, wann über die Zulässigkeit der Beschwerden entschieden werde, sei noch nicht absehbar. Das Bundesjustizministerium hat nach Angaben eines Regierungssprechers in Berlin bis 5. Mai Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.

Bundeskanzlerin Angela Merkel war selbst einmal ungefragt als Werbefigur für einen Autovermieter abgebildet worden. Sie sehe das gelassen, sagte sie im Jahr 2001. Der Werbetext lautete auf der ersten Zeitungsseite: „Lust auf eine neue Frisur?“. Auf der Folgeseite war ein Foto zu sehen, auf dem Merkel die Haare zu Berge stehen. Darunter hieß es: „Mieten Sie sich ein Cabrio“.