Nachdem der Bundesfinanzhof Attac das Steuerprivileg gestrichen hat, geht bei vielen Vereinen, die sich in die Tagespolitik einmischen, die Angst um. Die Lobbyorganisation Campact zieht jetzt Konsequenzen.

Korrespondenten: Markus Grabitz (mgr)

Brüssel - Die Debatte um die Gemeinnützigkeit von politischen Vereinen wie Attac und Deutsche Umwelthilfe (DUH) zieht Kreise. Die Lobbyorganisation Campact, die mit Kampagnen im Netz und auf der Straße gegen Freihandelsabkommen, Gentechnik und Kohle mobilisiert, hat jetzt angekündigt, an Spender keine Steuerbescheinigungen mehr auszugeben. Der Verein mit Sitz in Berlin und Verden an der Aller, der nach US-Vorbild seine Datenbank mit knapp zwei Millionen Mailadressen als Multiplikator für Kampagnen nutzt, teilte als Grund mit: Steueranwälte hätten mitgeteilt, dass Campact nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zu Attac ebenfalls mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit rechnen müsse. Der Status der Gemeinnützigkeit ist mit steuerlichen Privilegien verbunden.

 

Angeblich 100 000 Spender betroffen

Campact-Chef Felix Kolb teilte mit: „Wir bedauern, dass wir die Spendenbescheinigungen nun nicht mehr ausstellen können.” Von dem Verzicht seien rund 100 000 Spender betroffen. Das zuständige Finanzamt für Körperschaften in Berlin werde der Organisation keine Freistellungsbescheinigung für die Jahre 2015, 2016 und 2017 mehr ausstellen können. Ohne gültige Bescheinigung können Spender ihre finanzielle Zuwendung an die Organisation nicht mehr steuermindernd bei der Steuererklärung geltend machen. Damit entfällt der steuerliche Anreiz, Campact Geld zu spenden. Campact teilte mit, seine Tätigkeit auch ohne das Steuerprivileg fortsetzen zu wollen.

Fall Attac macht Schule

Der BFH hatte Ende Februar entschieden, dass Attac das Privileg der Gemeinnützigkeit nicht beanspruchen darf, weil sich die Organisation zu sehr ins politische Tagesgeschäft einmischt. Auch mit der Gemeinnützigkeit sei politische Arbeit zwar vereinbar. Doch im Fall von Attac lägen die Dinge anders: Attacs Aktivitäten zielten darauf ab, „die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen“ und dies sei „nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig“, so der BFH.