Sind Ausschussvorsitz und Posten als Landtagsvizepräsidentin eine unverantwortbare Doppelbelastung? Die Chefin des Gremiums, das die Zulagenaffäre an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg untersucht, will den Grünen die Antwort darauf noch nicht geben.

Stuttgart - Landtagsvizepräsidentin Sabine Kurtz (CDU) will sich weiter Zeit lassen mit der Entscheidung, ob sie die Leitung des Untersuchungsausschusses zur Zulagenaffäre an der Verwaltungshochschule Ludwigsburg behalten wird. Die Grünen hatten ihr nahegelegt, wegen möglicher Doppelbelastung das Amt an der Spitze des Gremiums aufzugeben. „Ich brauche ausreichend Zeit, um das selber feststellen zu können“, sagte die CDU-Abgeordnete. Sie glaube aber nicht, dass sie überfordert werde. Sie werde darüber in Abstimmung mit ihrer Fraktion beschließen.

 

Von der Landtags-SPD im Ausschuss kam Rückenwind. Obmann Sascha Binder betonte, die Zeit sei ihr gerne zugestanden: „Wir erwarten aber, dass Sabine Kurtz am 25. Juni die nächste Sitzung des Untersuchungsausschusses wieder in ihrer gewohnten Souveränität und Neutralität leiten wird.“ Er gehe davon aus, dass die Christdemokratin dies auch bis zum Abschluss des Untersuchungsauftrages mit der Vorlage des Berichtes tue.

Die Gesetzeslage sei klar

Überdies betonte Kurtz den Willen des Landtagsgremiums, Einsicht in ein Gutachten zu erhalten, das der Rektor der Verwaltungshochschule Ludwigsburg, Wolfgang Ernst, in Auftrag gegeben hatte. Er hatte dem Gremium die Expertise zur Verfügung stellen wollen, war aber vom Wissenschaftsministerium gestoppt worden. Darin wird der Frage nachgegangen, ob eine Rücknahme zu Unrecht vergebener Zulagen an Professoren möglich sei. Das Ministerium von Theresia Bauer (Grüne) unterstrich, dass es den Ausschuss in jeder Hinsicht unterstütze. In diesem Punkt sei die Gesetzeslage aber klar: „Ein Untersuchungsausschuss darf immer nur abgeschlossenes Regierungshandeln bewerten“, erläuterte eine Sprecherin Bauers.

Laut einem Bericht der „Südwest Presse“ besagt die Expertise eines Karlsruher Verwaltungsjuristen, dass rechtswidrig gewährte Zahlungen an mehrere Professoren der Verwaltungshochschule weder zurückgefordert noch gestoppt werden könnten. Vor allem nicht, nachdem die frühere Rektorin Claudia Stöckle ihnen Vertrauensschutz gewährt habe. Überdies hätten die begünstigten Professoren sich abgesprochen und koordiniert. Dem Blatt liegt das Gutachten nach eigenen Angaben vor. Nun will der Ausschuss einen Rechtsspezialisten finden, der die Begründung des Wissenschaftsministeriums für das Verweigern der Einsicht unter die Lupe nimmt. Der Ausschuss durchleuchtet auch das Krisenmanagement Bauers im Zusammenhang mit den rechtswidrig vergebenen Boni und einer Führungskrise an der Hochschule.

Streit um Einsicht in ein Gutachten

Kurtz äußerte sich enttäuscht, dass das Wissenschaftsministerium sich weiterhin weigere, dem Kontrollgremium das Gutachten freizugeben, obwohl es der Presse bereits vorliege. „Der Ausschuss sollte auf Augenhöhe mit der Presse gestellt werden.“ Dadurch könne sich der Landtag Kosten und Zeit sparen.

Das Ministerium erläuterte, an der Rechtslage ändere sich auch dann nichts, wenn einzelnen Medienvertretern Inhalte des Gutachtens bekannt seien. Gewaltenteilung lasse sich nicht nach Belieben verschieben. „Das Gutachten ist Teil eines aktuellen rechtsaufsichtlichen Vorgangs im Ministerium und kann deshalb dem Untersuchungsausschuss gegenwärtig nicht zur Verfügung gestellt werden“, sagte die Ministeriumssprecherin.