Stallpflicht gilt deshalb ab diesem Samstag und vorerst bis zum 31. März. Tote Tiere sollen dem Veterinäramt gemeldet werden.

Die hochansteckende Geflügelpest ist nun auch bei Vögeln im Landkreis Ludwigsburg nachgewiesen worden. Am Montag waren zwei Möwen in der Neckarschleuse in Aldingen tot aufgefunden worden. Der Verdacht, dass sie an der Geflügelpest verendet sind, hat sich inzwischen bestätigt, wie das Landratsamt am Freitagmittag mitteilt. Der Landkreis hat deshalb eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen im Landkreis angeordnet. Das Aufstallungsgebot gilt ab diesem Samstag, 18. Februar, bis vorläufig zum 31. März.

 

Es müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden

Aufgrund des Seuchengeschehens unter anderem auch in den angrenzenden und nahe liegenden Kreisen Böblingen, Esslingen, Stuttgart und Heilbronn besteht insgesamt ein hohes Eintragsrisiko in Nutzgeflügelbestände. Daher müssen in den betroffenen Gebieten Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass das Seuchengeschehen in der Wildvogelpopulation auf das Nutzgeflügel übergreift. Aus diesem Grund hat das Landratsamt Ludwigsburg bereits jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen und damit ein vollständiges Aufstallungsgebot für alle Geflügelhaltungen angeordnet.

Das Landratsamt appelliert zudem an alle Geflügelhalter, genau auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten, um eine Infektion in der Nutzgeflügelhaltung zu verhindern. Weiterhin werden alle Geflügelhalter im Landkreis aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt registrieren zu lassen, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind verpflichtet, ihre Geflügelhaltung anzumelden.

Geflügelpest verläuft in den meisten Fällen tödlich

Die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, ist eine in den meisten Fällen für eine Vielzahl an Vogelarten tödlich verlaufende Virus-Erkrankung. Hauptsächlich betroffen sind Hühnervögel, Wasservögel (Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane, Möwen), Rabenvögel, Greifvögel und Eulen. Tauben und Singvögel sind nicht betroffen. Der aktuell umlaufende Virustyp hat zwar ein gewisses zoonotisches Potenzial, das Risiko für Menschen wird jedoch als sehr gering eingeschätzt. Funde toter Wildvögel sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.