Zweiter Prozesstag gegen Polizeiinspekteur Anwältin der üblen Nachrede bezichtigt

Der Angeklagte und einer seiner drei Anwälte im Gerichtssaal Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Archiv)

Im Prozess gegen den Inspekteur der Polizei wegen sexueller Nötigung beginnt ein harter Schlagabtausch der Anwälte.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Es hatte sich bereits bei Prozessauftakt angedeutet: In dem Verfahren wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung gegen Andreas Renner, den Inspekteur der Polizei, wird mit harten Bandagen gekämpft. Am zweiten Prozesstag bekam man einen Eindruck davon, wie es wohl werden wird. Der Anwalt der Kommissarin, die den 49-Jährigen angezeigt hat, warf der Verteidigung vor, „im Gerichtssaal eine Straftat begangen zu haben“. Den genauen Tatvorwurf benannte er nicht. Nach Informationen unserer Zeitung soll es sich um üble Nachrede handeln.

 

„Wir haben mitbekommen, dass der Angeklagte seine Verteidigung über die mediale Diffamierung der jungen Beamtin führt“, teilt der Anwalt in einer Presseerklärung mit. Es sei „ohne Wissen des Gerichts“ eine Presseerklärung im Gerichtssaal verteilt worden. Darin sei seine Mandantin „mit falschen Darstellungen in den Dreck gezogen und diffamiert worden“, so Anwalt Holger Rohne.

In dem Verfahren geht es um den Vorwurf, der Inspekteur habe mit der Frau eine Kneipe in Bad Cannstatt besucht, nachdem sie gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen zunächst im Innenministerium und danach noch in einem Lokal in der Nähe getrunken hatten. In dem Lokal soll es zu Küssen und Intimitäten gekommen sein. Bei einem kurzen Gang vor die Tür soll der Inspekteur die Kommissarin gedrängt haben, ihn im Intimbereich anzufassen, während er urinierte. Sie vertraute sich wenige Tage nach dem Zwischenfall der Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz an, die Ermittlungen einleiten ließ.

Die Verteidigung hatte in ihrer Pressemitteilung den Zwischenfall anders dargestellt als die Staatsanwaltschaft. Sie schrieb, die Frau habe die Intimitäten initiiert – im Lokal als auch vor dem Lokal. Die Staatsanwaltschaft bediene mit ihrer Anklage „das Klischee der #metoo-Bewegung und zugleich das Klischee eines schwachen Frauenbildes“. Zudem bezichtigen sie die Anzeigeerstatterin der Lüge.

Der Vorwurf der üblen Nachrede, den der Nebenklage-Anwalt erhebt, bezieht sich auf einen Satz in der im Gerichtssaal herumgereichten Mitteilung: „Wir haben es hier mit einer Anzeige-Erstatterin zu tun, deren beruflicher und persönlicher Lebensweg dadurch geprägt war, dass sie bewusst ältere, höher gestellte Männer suchte, um die Kontakte zu ihrem eigenen Vorteil auszunutzen.“ Die Verteidigung spiele auf eine Beziehung seiner Mandantin zu einem Kollegen an, der zwar einen Dienstgrad höher hat, aber ihr nicht vorgesetzt war. Er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln werde, so Rohne.

Die Anwälte kommen bei den Videoaufnahmen zu unterschiedlichen Theorien

Auch in der Beweisaufnahme gab es einen harten Schlagabtausch zwischen den Parteien. Im öffentlichen Teil des Verfahrens sind Videos aus einer Überwachungskamera in der Kneipe gezeigt worden. Die Parteien bewerten diese unterschiedlich. Renners Verteidigerin, Ricarda Lang, will beispielsweise gesehen haben, wie die Kommissarin eine Hand auf den Oberschenkel des Polizeiinspekteurs legt. Ihre Aussage, sie habe ihn nicht von sich aus berührt, sei deshalb „falsch“. Lang will erkannt haben, wie die Frau den Mann anfasst und streichelt.

Der Anwalt der Nebenklägerin kommt zu einem anderen Ergebnis. Er beschrieb mehrere Szenen, in denen die Kommissarin versuchte, den Küssen des ranghöchsten Polizisten im Land auszuweichen oder die Arme schützend vor sich auf den Tisch stützt. Dass sie sich nicht erkennbar gewehrt habe, sei nicht ausschlaggebend für den angeklagten Tatvorwurf der sexuellen Nötigung. Der „erkennbar entgegenstehende Wille“ sei nicht entscheidend, das setze der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch nicht voraus.

Das Verfahren wird am Dienstag, 2. Mai, fortgesetzt. Unter anderem soll dann die Polizeipräsidentin Hinz geladen werden.

Weitere Themen