Verfassungsrichter setzen dem Geheimdienst Grenzen Der BND kommt an die Kandare
Unser Grundgesetz gilt nicht nur für Deutsche und in Deutschland, sondern auch für Ausländer im Ausland, sagt das Bundesverfassungsgericht. Damit setzt es dem Bundesnachrichtendienst Grenzen und erschwert dessen Spionagearbeit. Das wegweisende Urteil birgt allerdings potenzielle Sicherheitsrisiken, meint StZ-Autor Armin Käfer. 19.05.2020