Ausschuss zum „schwarzen Donnerstag“ Die Angst vor der Zeugin Merkel
Angela Merkel als Zeugin zum „schwarzen Donnerstag“ – das wollten Mappus’ Beamte offenbar verhindern. Grund der Sorge: Am Abend hatte das Kanzleramt in Stuttgart Mappus’ Telefonnummer erfragt.
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Transparenz a la Kanzleramt: die Vermerke für Merkel zu Stuttgart 21
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An diesem Tag sollte die Baustelle für das Grundwassermanagement von Stuttgart 21 eingerichtet werden. Mehrere Hundertschaften der Polizei brauchten Stunden, um die Stuttgart-21-Gegner vom Gelände für das Grundwassermanagement zu drängen.
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Demonstranten blockierten die Arbeiten der Polizei. Der Polizeieinsatz eskalierte.
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Erstmals seit Jahrzehnten wurden beim Großeinsatz zur Räumung des Schlossgartens in Stuttgart wieder Wasserwerfer eingesetzt. Die Angaben zur Zahl der Verletzten schwankte je nach Quelle zwischen 100 und 400. Auch etliche Polizeibeamte gingen mit Verletzungen aus dem Einsatz.
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Viele der Demonstranten litten im Anschluss vor allem unter Reizungen oder Verletzungen der Augen.
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Das Bild des Rentners mit den blutenden Augen ging durch alle Medien. Der Stuttgart-21-Gegner Dietrich Wagner ist auf Grund der schweren Verletzungen weitgehend erblindend.
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Kurz nach Mitternacht sind unter Polizeischutz ...
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... die ersten Bäume im Schlossgarten gefallen.
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Einige Tage später demonstrierten nach Schätzungen der Polizei mindestens 65.000, nach Angaben der Veranstalter bis zu 100.000 Menschen gegen Stuttgart 21 und den massiven Einsatz im Schlossgarten.
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Bis Ende Januar 2011 versuchte ein Untersuchungsausschuss des Landtags die Ereignisse im Schlossgarten zu klären. SPD und Grüne machten die Landesregierung für den massiven Polizei-Einsatz verantwortlich, nach Ansicht der damaligen Koalitionsparteien CDU und FDP gab es keinen politischen Einfluss.
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Bis heute dauert die straf-, verwaltungs- und zivilrechtliche Aufarbeitung des Polizeieinsatzes an. Vor dem Landgericht Stuttgart wird im kommenden Jahr die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen zwei Polizeiführer wegen fahrlässiger Körperverletzung verhandelt.
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Sie sollen ihre Pflichten verletzt haben, weil sie beim Einsatz der Wasserwerfer nicht eingriffen. Es wird erwartet, dass ihre Verteidiger die Verantwortung übergeordneter Ebenen thematisieren – also auch die der Politik.
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Von insgesamt 515 Verfahren gegen Polizeibeamte und Demonstranten wurden 487 aus unterschiedlichen Gründen eingestellt, 28 sind bei Gericht anhängig oder bereits rechtskräftig beendet. Fünf davon betreffen Polizeibeamte, 23 Demonstranten.
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Während es bei den Polizisten fast ausschließlich um Körperverletzung im Amt ging, war die Palette der Vorwürfe gegen Demonstranten ungleich größer: geprüft wurde etwa Körperverletzung an Polizeibeamten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Missbrauch von Notrufen, Sachbeschädigung, Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Bedrohung, Beleidigung oder Diebstahl.