Beate Zschäpe Vom unbeschwerten Teenager zur Terroristin
Am Montag beginnt in München die juristische Aufarbeitung der NSU-Mordserie. Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe. Warum driftete diese Frau in den Rechtsextremismus ab? Woher kam der Hass, der zu den Morden führte?
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Ende einer Terrorkarriere: Beate Zschäpe
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Nach dem Auffliegen der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) im November 2011 begann in Deutschland eine mühsame politische Aufarbeitung der Geschehnisse. Nach und nach kamen Details zu den Verbrechen ans Licht - genau wie die haarsträubenden Pannen bei deren Aufklärung. Wir fassen die wichtigsten Ereignisse zusammen.
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13. November 2011: Der Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe.
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16. Dezember 2011: Als Folge der Ermittlungspannen im Fall NSU wird das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus eröffnet. Dort sollen sich die Sicherheitsbehörden ständig über Gefahren aus der rechten Szene austauschen
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27. Januar 2012: Im Bundestag nimmt ein Untersuchungsausschuss zum Fall NSU seine Arbeit auf.
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16. Februar 2012: Auch im Landtag von Erfurt startet ein Untersuchungsausschuss, weil das NSU-Trio aus Thüringen stammte.
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17. April 2012: Ein Untersuchungsausschuss im Dresdner Landtag macht sich an die Aufarbeitung - in Sachsen war das Trio jahrelang untergetaucht.
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2. Juli 2012: Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, bittet nach den Pannen bei der Aufklärung der NSU-Morde um seine Entlassung. Einen Tag später gibt auch sein Kollege Thomas Sippel, Thüringens Verfassungsschutz-Präsident, sein Amt auf.
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5. Juli 2012: Ein weiterer Untersuchungsausschuss geht im Landtag in München an die Arbeit - in Bayern hatten die NSU-Terroristen die meisten Morde begangen. Im Bild: Kriminaldirektor Christian Hoppe.
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11. Juli 2012: Sachsens Verfassungsschutzchef Reinhard Boos tritt zurück. Auch sein Kollege aus Sachsen-Anhalt, Volker Limburg, gibt sein Amt auf. Im November nimmt auch Berlins Verfassungsschutz-Chefin Claudia Schmid ihren Hut.
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19. September 2012: Eine neue Neonazi-Datei geht in Betrieb. Die Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern sammeln darin Informationen über gewaltbereite Rechtsextremisten und deren Hintermänner.
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8. November 2012: Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Beate Zschäpe. Der Prozess soll am 17. April 2013 beginnen.
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7. Dezember 2012: Die Innenminister von Bund und Ländern einigen sich auf Reformen beim Verfassungsschutz: Dazu gehören eine zentrale Datei für Informanten des Inlands-Geheimdienstes und einheitliche Kriterien zur Führung dieser V-Leute. Der Informationsaustausch der Ämter in Bund und Ländern soll besser werden.
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14. Dezember 2012: Der Schock über die NSU-Verbrechen hat die Debatte über ein NPD-Verbot neu entfacht. Die Länder preschen vor und beschließen im Bundesrat, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei einzuleiten.
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20. März 2013: Das Bundeskabinett entscheidet sich dagegen, einen eigenen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen.
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März 2013: Im Vorfeld des NSU-Prozesses vor dem Münchner Oberlandesgerichts gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Vergabe der Presseplätze. Türkische Medien hatten bei der Zuteilung keinen der reservierten Plätze erhalten. Die Plätze waren nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben worden.
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Dagegen klagte die türkische Tageszeitung Sabah vor dem Bundesverfassungsgericht – und gewann.
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Die Richter in München mussten die Vergabe der Plätze vor Prozessbeginn noch einmal überarbeiten. Per Losverfahren wird über die Plätze für Medienvertreter entschieden, für ausländische Medien gibt es ein festes Kontingent.
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Und das sind die Angeklagten im NSU-Prozess: 1. Beate Zschäpe. Die 38-Jährige tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter, um einer drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU).
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Nach dem Tod ihrer Kumpane am 4. November 2011 setzte Zschäpe die gemeinsame Wohnung im sächsischen Zwickau in Brand und verschickte die Bekennervideos mit dem „Paulchen Panther“-Motiv. Am 8. November stellte sie sich der Polizei in Jena. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft, mittlerweile in München - und schweigt.
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2. Ralf Wohlleben. Der ehemalige Thüringer NPD-Funktionär mit Kontakten zur militanten Kameradschaftsszene soll Waffen für das Trio organisiert haben. Der 38-Jährige wurde am 29. November 2011 verhaftet und sitzt in U-Haft. Nach Ansicht der Ermittler wusste er von den Verbrechen - er ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.
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3. Carsten S. hat gestanden, den Untergetauchten eine Pistole mit Schalldämpfer geliefert zu haben. Dabei handelt es sich höchstwahrscheinlich um die „Ceska“, die bei den Morden verwendet wurde. Der 33-Jährige löste sich kurz darauf aus der Szene, lebte ab 2001 in Nordrhein-Westfalen und legte nach seiner Verhaftung im Februar 2012 ein umfangreiches Geständnis ab. Ende Mai kam er wieder auf freien Fuß. Er ist wie Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.
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4. André E. ist gelernter Maurer und war seit dem Untertauchen 1998 einer der wichtigsten Vertrauten des Trios und soll die mutmaßlichen Rechtsterroristen zusammen mit seiner Frau regelmäßig besucht haben. Die Ermittler hielten ihn zunächst für den Ersteller des Bekenner-Videos. Als Zweifel daran aufkamen, ordnete der Bundesgerichtshof im Juni seine Freilassung an. E. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.
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5. Holger G. Der 38-Jährige gehörte wie Wohlleben und die drei Untergetauchten zur Jenaer Kameradschaft. Er zog 1997 nach Niedersachsen um. G. spendete Geld, transportierte einmal eine Waffe nach Zwickau und traf sich mehrfach mit dem Trio. Er überließ Böhnhardt einen Ersatzführerschein sowie 2001 und 2011 seinen Pass. Von Überfällen und Morden will er nichts gewusst haben. Nach der Verhaftung im Januar 2012 kam er Ende Mai wieder auf freien Fuß. Auch G. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.
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Richter Manfred Götzl führt den Vorsitz im NSU-Prozess. Der 59-jährige Franke ist dafür bekannt, dass er sich strikt an Regeln hält. Er gilt als akribisch, fair und manchmal aufbrausend. 2005 verurteilte er den Mörder des Modezaren Rudolph Moshammer zu lebenslanger Haft. 2009 sorgt er mit einer lebenslangen Haftstrafe gegen den damals 90-jährigen Ex-Wehrmachtsoffizier Josef Scheungraber für Aufsehen. Zeugen hatten sich nur vage an die Vorgänge rund um das Vor dem NSU-Prozess steht er massiv unter Druck: Die Kritik an den Vorgaben seines Senats machen den Start für Götzl und seine vier Richterkollegen nicht gerade leichter.