Bundestagswahl 2017 Warum nicht jeder wählen darf
Nicht alle Menschen dürfen bei der Bundestagswahl am 24. September ihre Stimme abgeben. Wir erklären, in welchem Fall manche Menschen – zum Beispiel mit einer Behinderung – vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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Wer einen Betreuer hat, der Besorgungen aller Angelegenheiten erledigt, ist vom Wahlrecht in Deutschland ausgeschlossen. Für Menschen mit einer körperlichen Behinderung muss die Wahl in den Wahllokalen barrierefrei möglich sein. (Symbolbild)
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Seit Januar 2014 ist Verena Bentele Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
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Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die gesetzlich verankerte Inklusion von Menschen mit Behinderung voranzutreiben, politische und soziale Rahmenbedingungen mitzugestalten und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Inklusion zu leisten.
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Bentele auf Besuch in einem Inklusionsunternehmen in Pforzheim im Juli 2017: Die SPD-Politikerin ist im Bodenseekreis aufgewachsen und von Geburt an blind.
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Bentele war deutsche Biathletin, Skilangläuferin, vierfache Weltmeisterin und zwölffache Paralympics-Siegerin. Fünf der zwölf Goldmedaillen gewann Bentele bei Wettbewerben der zehnten Paralympischen Winterspiele.