Edathy-Prozess Ein Geständnis in Anführungszeichen
Im Prozess wegen Kinderpornografie gesteht der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy die Anklagevorwürfe. Das Gericht stellt daraufhin das Verfahren gegen Geldauflage ein. Danach sorgt eine Erklärung von Edathy auf Facebook für Verwunderung.
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Sebastian Edathy vor Verhandlungsbeginn im Verdener Gerichtssaal
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7. Februar 2014: Sebastian Edathy legt überraschend sein Bundestagsmandat nieder und gibt dafür gesundheitliche Gründe an.
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10. Februar: Die Staatsanwaltschaft Hannover, im Bild Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich, lässt Edathys Wohnungen und Büros durchsuchen, es fällt erstmals das Wort Kinderpornografie.
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14. Februar: Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) tritt wegen der Edathy-Affäre zurück. Er hatte die SPD-Spitze im Oktober 2013 noch als Innenminister über den Pornografie-Verdacht informiert.
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Sein Nachfolger wird Christian Schmidt.
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24. Februar: Die SPD, im Bild Sigmar Gabriel, leitet ein Parteiordnungsverfahren gegen Edathy ein.
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2. Juli: Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Affäre startet. Er soll unter anderem klären, ob Edathy frühzeitig informiert worden ist. Es geht dabei auch um den Verdacht des Geheimnisverrats.
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17. Juli: Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen Edathy wegen Besitzes von Kinderpornografie. Edathy streitet jedes strafbare Verhalten ab.
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29. August: Das Bundesverfassungsgericht weist Edathys Beschwerde wegen der Durchsuchung seiner Räumlichkeiten zurück.
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18. Dezember: Edathy wird als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages befragt. Zuvor stellt er sich erstmals in einer Pressekonferenz auch den Fragen von Journalisten.
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Edathy sagt im Ausschuss aus, sein Parteifreund Michael Hartmann (im Bild) habe ihn regelmäßig über den Ermittlungsstand informiert - der bestreitet das am gleichen Tag im Ausschuss.
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9. Januar: Die Staatsanwaltschaft Hannover lehnt die Einstellung des Prozesses gegen Geldauflage ab. Man sehe keine Möglichkeit dafür, das Verfahren wegen mangelnder Schwere der Vorwürfe gegen Geldauflage zu beenden. Edathys Verteidigung hatte dies beantragt.
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23. Februar: Am Landgericht Verden startet der Prozess gegen Edathy. Er endet nach nur rund 90 Minuten.
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Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollen bis zur nächsten Sitzung erneut über eine Einstellung sprechen.
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2. März: Das Gericht stellt das Verfahren ein.
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Zuvor hat Edathy eine Erklärung verlesen lassen, in der er die Anklagevorwürfe einräumt. Zwar muss er 5000 Euro zahlen, aber er ist nicht vorbestraft.