EnBW-Prozess Mappus scheitert an Formalien
Aus formalen Gründen ist Stefan Mappus mit der Klage gegen die Kanzlei Gleiss Lutz gescheitert. Die eigentlich spannende Frage, ob er beim EnBW-Deal falsch beraten wurde, bleibt zunächst ungeklärt. Ein Kommentar von StZ-Autor Andreas Müller.
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Stefan Mappus mit seinen Anwälten bei der mündlichen Verhandlung
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Eine Chronologie des EnBW-Deals, beginnend mit 6. Dezember 2010: Wenige Monate vor der Landtagswahl kauft das Land überraschend EnBW-Anteile von der EDF zurück. Der Kaufpreis für einen 45-Prozent-Anteil: 4,67 Milliarden Euro. Die CDU/FDP-Regierung wendet das sogenannte Notbewilligungsrecht an, um eine Befassung des Landtags mit dem Kauf zu umgehen.
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Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg erklärt im Oktober 2011 den EnBW-Deal für verfassungswidrig. Die Richter geben Grünen und SPD, die inzwischen die Regierung stellen, Recht: Die Mappus-Regierung hätte das Geschäft nicht am Landtag vorbei abwickeln dürfen.
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Im Dezember 2011 findet die erste Sitzung des EnBW-Untersuchungsausschusses statt, der die Hintergründe zu dem Kauf aufklären soll. Drei Monate später treten Mappus und sein damaliger Finanzberater Dirk Notheis vor dem Gremium auf. Mappus räumt ein, dass er den Deal so nicht noch einmal abschließen würde, hält ihn aber insgesamt „nach wie vor für richtig“.
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Im Mai 2012 wird bekannt, dass die grün-rote Landesregierung beim internationalen Schiedsgerichtshof klagt. Die EDF soll 834 Millionen Euro zurückzahlen.
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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart nimmt Ermittlungen gegen Mappus wegen des Verdachts der Untreue auf und durchsucht im Juli 2012 Wohnungen und Büros des früheren Ministerpräsidenten. Gegen Notheis wird wegen Beihilfe ermittelt.
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Im Juni 2013 attackiert Mappus vor dem U-Ausschuss seine damaligen Rechtsberater. Es sei eine „Riesensauerei“, wenn die Kanzlei Gleiss Lutz die Verantwortung für das Ausschalten des Parlaments allein ihm zuschiebe.
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Der Ex-Regierungschef Mappus hat nach einem Gutachten der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom November 2013 für die EnBW-Anteile knapp 780 Millionen Euro zu viel bezahlt.
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Im April 2014 reicht Mappus Klage beim Landgericht Stuttgart gegen seine früheren Rechtsberater von der Kanzlei Gleiss Lutz ein. Es geht um Schadenersatz.
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Der EnBW-Untersuchungsausschuss zieht im Juni 2014 Bilanz seiner Arbeit. Grüne und SPD halten es für bewiesen, dass Mappus rund 800 Millionen Euro zu viel für die EnBW-Anteile zahlte. CDU und FDP sehen hingegen keine Belege dafür, dass der Preis nicht angemessen war.
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Im Oktober 2014 beginnt vor dem Landgericht Stuttgart die Verhandlung zur Mappus’ Klage gegen seine früheren Rechtsberater. Kurz darauf gibt die Staatsanwaltschaft bekannt, dass die 2012 aufgenommenen Ermittlungen wegen Untreue gegen Mappus eingestellt wurden. Es habe kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können.