EnBW-Untersuchungsausschuss Der Ex-Premier zieht selbst vor Gericht
Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) fühlt sich zu Unrecht „verfemt“ und klagt sowohl gegen seinen früheren Rechtsberater wie auch gegen den Landtag. Seiner Partei ist das alles gar nicht recht.
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Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus (Mitte, CDU) vor Beginn des EnBW-Untersuchungsausschusses zusammen mit seinen Anwälten Christoph Kleiner (links) und Bernd Schünemann.
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Vom umstrittenen Kauf der EnBW-Aktien bis zum Untersuchungsausschuss: In einer Chronologie zeigen wir die wichtigsten Ereignisse zum EnBW-Deal seit Sommer 2010.
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Sommer 2010: Stefan Mappus trifft den EdF-Chef Henri Proglio. Die Überlegungen für den Rückkauf beginnen.
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5. Dezember 2010: Finanzminister Willi Stächele, der die Milliarden bereitstellen muss, wird spätabends eingeweiht.
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6. Dezember 2010: Mappus gibt bekannt, dass das Land 45 Prozent der EnBW-Aktien für 4,7 Milliarden Euro erwerben wird. Der Vertrag ist bereits unterschrieben.
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15. Dezember 2010: Der anfangs nicht in den Vorgang eingebundene Landtag muss nachträglich eine Milliardenbürgschaft gewähren.
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18. Februar 2011: Nach dem Plazet der Kartellbehörden wird der Kauf vollzogen. SPD und Grüne reichen Klage ein.
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27. März 2011: Bei der Landtagswahl werden die CDU und Mappus abgewählt.
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6. Oktober 2011: Der Staatsgerichtshof wertet den Aktienkauf per Notbewilligung als klaren Verfassungsbruch.
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9. März 2012: Mappus und Dirk Notheis machen ihre Aussagen. „Gleiss Lutz hat diesen Weg gesucht, gefunden, als gangbar betrachtet und vorgeschlagen“, sagt Mappus wörtlich. Darauf habe er sich verlassen.
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20. April 2012: Der Anwalt Martin Schockenhoff von der Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz sagt aus, die Juristen hätten vor einer Umgehung des Landtags gewarnt. Damit widerspricht er Mappus.
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11. Mai 2012: Der frühere CDU-Staatsminister Helmut Rau gibt Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus vor dem Untersuchungsausschuss volle Rückendeckung.
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25. Mai 2012: Die grün-rote Landesregierung fordert vom französischen Energieversorger EDF etwa zwei Milliarden Euro zurück. Auf diese Summe belaufe sich die Schiedsgerichtsklage gegen den Konzern.
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19. Juni 2012: Der interne E-Mail-Verkehr zwischen Notheis und Mappus wird öffentlich – und beweist: Notheis war beim EnBW-Deal weit mehr als nur Berater. Der Investmentbanker schrieb das Drehbuch, nach dem Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus agierte.
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22. Juni 2012: Die grün-rote Koalition erhöht den Druck auf Dirk Notheis. Die Bankenaufsicht BaFin wird eingeschaltet, um das Verhalten des Deutschlandchefs von Morgan Stanley bei den Verhandlungen über das Milliardengeschäft zu überprüfen.
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23. Juni 2012: Erstmals kritisiert die CDU-Spitze in Baden-Württemberg das Vorgehen von Stefan Mappus scharf. Landeschef Thomas Strobl zeigt sich entsetzt darüber, dass sich Mappus von Notheis habe steuern lassen.
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25. Juni 2012: Wegen seiner Rolle bei dem umstrittenen Milliarden-Geschäft zieht sich der Morgan-Stanley-Deutschlandchef auf unbestimmte Zeit aus dem operativen Geschäft zurück.
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26. Juni 2012: Ohrfeige für Stefan Mappus: Der Rechnungshof bescheinigt dem Ex-Premier schwerste Verstöße gegen die Verfassung und das Haushaltsrecht beim EnBW-Deal.
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10. Juli 2012: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thorntoner kommt in einem vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, dass die EnBW zum Zeitpunkt des Rückkaufes mindestens 840 Millionen Euro weniger wert war als Mappus (CDU) 2010 dafür bezahlte.
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11. Juli 2012: Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen Stefan Mappus ein – wegen des Verdachts der Untreue. Auch gegen sein Freund Dirk Notheis wird wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Untreue ermittelt.
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13. Juli 2012: Nur wenige Tage später weitet die Staatsanwaltschaft den Kreis der Personen aus: Ex-Finanzminister Willi Stächele (links) und der ehemalige Staatsminister Helmut Rau (Mitte) geraten in den Fokus der Justiz.
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Sommer 2012: Interne Mails zwischen Stefan Mappus und dem Banker Dirk Notheis dringen an die Öffentlichkeit. Sie zeigen, wie der EnBW-Deal zustande kam.
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6. September 2012: Das Internationale Schiedsgericht in Paris befasst sich erstmals mit der Klage des Landes. Nur eine Woche später verkündet das Gericht, der nächste Verhandlungstermin würde erst im Januar 2014 stattfinden.
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Ende September 2012: Stefan Mappus will verhindern, dass die im Staatsministerium gefundenen E-Mails gesichtet werden und fordert sogar deren Löschung. Das lehnt das Land aber ab, da die Daten für den EnBW-Untersuchungsausschuss noch von Bedeutung sein könnten.
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10. Oktober 2012: Morgan Stanley wehrt sich gegen den Vorwurf, das von ihr beratene Land Baden-Württemberg habe beim umstrittenen EnBW-Deal mindestens 834 Millionen Euro zu viel gezahlt. In einem internen Papier greift die Investmentbank die vom Land in Auftrag gegebenen Analyse der Wirtschaftsprüfer Warth & Klein an. Diese sei unvollständig und fehlerhaft.
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Oktober 2012: Die Auswertung der Mappus-Mails durch den Landtag wird zur Hängepartie. Die Bitte, dem Parlament Dokumente zum Polizeieinsatz im Schlossgarten zu überlassen, geht über mehrere Schreibtische. Mappus’ Anwälte drohen mit einem Prozess, sollte das Staatsministerium die Sicherungskopien der Mails nicht vernichten. Die Staatsanwaltschaft entscheidet schließlich zu Gunsten von Stefan Mappus. Der Grund: Es gebe keinen Untersuchungsausschuss zum Schwarzen Donnerstag mehr.
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15. November 2012: Der EnBW-Untersuchungsausschuss darf einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart zufolge die Unterlagen auswerten, die die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Zuge von Untreue-Ermittlungen bei Stefan Mappus beschlagnahmt hat. Mappus’ Anwälte wehren sich dagegen – vergeblich.
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14. Februar 2013: CDU-Mann Ulrich Müller tritt als Chef des EnBW-Untersuchungsausschusses zurück – weil er Stefan Mappus mit Material aus dem Gremium versorgt hat. Er kommt damit den Ausschusskollegen zuvor. Ihnen war kurz davor der Zugang zu den Mappus-Akten erlaubt worden.
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27. Februar 2013: Mit einem schwachen Ergebnis wird der CDU-Abgeordnete Klaus Herrmann zum neuen Vorsitzenden des EnBW-Untersuchungsausschusses im Landtag gewählt. Von 133 anwesenden Abgeordneten votieren in geheimer Abstimmung 58 für Herrmann - 6 stimmen gegen ihn. 69 Abgeordnete enthalten sich - sie dürften im Wesentlichen aus den Reihen von Grünen und SPD kommen, die Enthaltungen angekündigt hatten. Die Regierungsfraktionen werten das Abstimmungsergebnis als Schlappe für die CDU. Hätten alle anwesenden CDU- und FDP-Abgeordneten für Herrmann gestimmt, hätte dieser 63 Stimmen bekommen müssen.
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27. Mai 2013: Vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht hat die Verhandlung über den Umgang mit Mails des früheren Regierungschefs Stefan Mappus (CDU) begonnen. Konkret will Mappus erreichen, dass Sicherungskopien aus seiner Dienstzeit gelöscht werden. Die grün-rote Landesregierung will die Mails einsehen: Sie vermutet in den dienstlichen Schriftwechseln Hinweise, wie der umstrittene EnBW-Deal zustande gekommen ist.
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Teilerfolg für Mappus: Die baden-württembergische Landesregierung darf nicht auf die E-Mails des ehemaligen Regierungschefs zugreifen. Das Land müsse die Sicherungskopien der Mails löschen, sofern sie nicht vom Landesarchiv übernommen werden, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Die von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren gegen Mappus sichergestellten Kopien sind von der Löschung nicht erfasst.
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Der CDU-Landesvize Winfried Mack hat einem Bericht zufolge Informationen aus dem EnBW-Untersuchungsausschusses an Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus weitergegeben. Der Untersuchungsausschuss des Landtags versucht die Umstände des 4,7 Milliarden Euro teuren Rückkaufs der Anteile am Karlsruher Energieversorger EnBW von der französischen EdF im Herbst 2010 aufzuklären. Mappus hatte den Deal am Landtag vorbei eingefädelt.
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11. Juni 2013: Recherchen der Stuttgarter Zeitung ergeben , dass die landeseigene Neckarpri, die die EnBW-Aktien hält, einen deutlichen Verlust eingefahren hat. Nachdem sie im Vorjahr dank besonderer Umstände noch einen Gewinn von 127 Millionen Euro ausweisen konnte, ist im zweiten Geschäftsjahr ein Verlust von 26 Millionen Euro angefallen. Das ergibt sich aus dem Jahresabschluss der Neckarpri zum 30. Juni 2012, der auf der Internetseite der Landesfirma veröffentlicht wurde. Für die beiden Folgejahre wird danach zudem mit weiteren Verlusten gerechnet.
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Eigentlich sollte 2013 Schluss sein: Die Arbeit des U-Ausschusses zum EnBW-Deal soll nun aber auch im nächsten Jahr weitergehen. Ein Gutachten zum Kaufpreis der Aktien liege erst jetzt vor, zudem habe man nun Einblick in Unterlagen aus Frankreich.
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21.11.2013: Erneuter Tiefschlag für Mappus: Einem neuen Gutachten zufolge soll der frühere baden-württembergische Ministerpräsident knapp 780 Millionen Euro zu viel für die EnBW-Anteile bezahlt haben. An eine Anklage wegen Untreue glaubt Mappus jedoch nicht: „Der Vorwurf der Untreue ist völlig absurd. Ich kann mir nichts anderes als eine baldige Einstellung des Verfahrens vorstellen“.
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27.11.2013: Misstöne kommen nun auch aus den Reihen der CDU. So kritisiert CDU-Landeschef Thomas Strobl seinen Vorgänger scharf: „Wir sind der Landesregierung, wir sind Stefan Mappus und seiner Lesart des EnBW-Ankaufs zu lange zu unkritisch gefolgt“. Das sei ein großer Fehler gewesen, aus man Konsequenzen gezogen habe.
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02.01.2014: Aufgrund eines neuen Gutachtens des Wirtschaftswissenschaftlers Henner Schierenbeck bezichtigt Notheis-Verteidiger Wolf Schiller, Ballweiser eines „simplen Rechenfehlers“. Dieser habe den Unternehmenswert um etwa eine Milliarde Euro zu niedrig angesetzt.
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18.01.2014: Es wird bekannt, dass Dirk Notheis bei weit mehr politischen Angelegenheiten die Finger im Spiel hatte. Etwa bei Stuttgart 21 soll der „Einflüsterer“ Tipps gegeben haben, wie Mappus politisch punkten könne.
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20.01.2014: In der Schweizer Bankenmetropole Zürich beginnt das Schiedsgerichtverfahren der Internationalen Handelskammer. Die zentrale Frage: War der Kaufpreis von 4,7 Milliarden Euro für 45 Prozent der Anteile am Energiekonzern EnBW angemessen? Ein Urteil wird im Sommer erwartet.
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Ende Januar: Verwirrung um Mappus. Am 20.01. fordert der ehemalige Ministerpräsident Rederecht im Untersuchungsausschuss. Unterstützung bekommt er von der CDU-Landtagsfraktion, die ihn anhören will. Am 28.01. billigt das Gremium Mappus’ Antrag. Er kann den Sitzungen nun als „Betroffener“ beiwohnen, Fragen und Anträge stellen bleibt ihm aber verwehrt. 29.01.: Mappus’ Anwalt Christoph Kleiner äußert sich fragwürdig, ob sein Klient nun im Ausschuss erscheint: „Wenn er nicht fragen darf, was will er dann dort?“ Jedoch ist er aufgrund seines neuen „Betroffenenstatus“ dazu verpflichtet.