Fragwürdige Souvenirs Beim Zoll am Stuttgarter Flughafen
Kurioses aus dem Koffer - die Zollbeamten am Flughafen in Stuttgart haben schon einiges gesehen.
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Unglaublich, aber leider wahr: Kobras in Schnapsflaschen "eingelegt", präparierte Krokodilschädel oder indianischer Kopfputz aus Arafedern packt sich so mancher Urlauber als Andenken in den Koffer. Wir zeigen die skurrilsten Funde des Hauptzollamts Stuttgart am Flughafen in unserer Bildergalerie. Dazu gibts Tipps vom Experten zu Einfuhrbestimmungen.
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Wer sich am Stuttgarter Flughafen im Ausstellungsraum des Zolls umschaut, fragt sich, was das für Menschen sind, die sich ausgestopfte Tiere in den Koffer packen.
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"Es sind ganz normale Leute, die eben einen Faible in eine bestimmte Richtung haben", erklärt Harald Holzhausen mit einem Schulterzucken.
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Der Abfertigungsleiter das Hauptzollamts Stuttgart am Flughafen der Landeshauptstadt führt durchs Kabinett der Kuriositäten, das die Zollbeamten zusammengestellt haben, um Aufklärungsarbeit zu betreiben.
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"Das ist eine Sammlung aus den vergangenen Jahrzehnten. Solche exotischen Sachen hatten wir in Stuttgart schon lange nicht mehr."
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Auch Drogendelikte oder ein Verstoß gegen die Einfuhr von Waffen komme am Flughafen der Landeshauptstadt sehr selten vor, meint Holzhausen.
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Auch Verstöße gegen das Artenschutzrecht seien leicht zu vermeiden, wenn man sich als Urlauber im Vorfeld informiere, meint Holzhausen.Näheres für Touristen
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Leider erlebe der Trend, luxuriöse Kleidungsstücke und Accessoires aus echtem Pelz zu tragen, eine Renaissance, heißt es beim Bundesamt für Naturschutz.Näheres beim Bundesamt für Naturschutz Einfuhrbeschränkungen gelten grundsätzlich für alle gefleckten Großkatzen.
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Aber auch für alle Bären, Wölfe und Affen. Nicht nur die Felle, auch Krallen, Zähne, ...
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... Knochen und Schädel dieser Tiere beziehungsweise der daraus gewonnenen Produkte unterliegen den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.
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Vorsicht auch beim Strandspaziergang. Eine Vielzahl von Korallen, Schnecken- oder Muschelarten sind ebenfalls gefährdet.
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Sie dürfen nur mit entsprechenden Dokumenten eingeführt werden.
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Dies gilt für die aufwendig verarbeitete Korallenkette ebenso wie für die zufällig beim Baden gefundene Fechterschnecke.
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Geschützt sind auch alle Meeresschildkröten, Seepferdchen und Störe einschließlich aller aus diesen Arten hergestellten Erzeugnisse wie ...
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... Leder, Schildpatt, Fleisch oder ...
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... Kaviar. Allerdings greift hier eine Ausnahme. Für den persönlichen Gebrauch dürfen Erzeugnisse aus bestimmten geschützten Arten in begrenzten Mengen im eigenen Reisegepäck mitgebracht werden. Bei Kaviar liegt die Freimenge beispielsweise bei 125 Gramm.
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Ebenfalls erlaubt sind ein Liter Alkohol (aber bitte ohne "eingelegte" Kobra) sowie 200 Zigaretten pro Person über 17 Jahre.
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Doch Vorsicht ist auch bei weniger Offensichtlichem geboten. Stehen neben Tieren doch einige Pflanzenarten auf dem Index. In diesem türkischen Kaffeeweißer etwa ist eine seltene Orchideenart verarbeitet.
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Generell rät Holzhausen dazu, wenn es denn schon ein exotisches Souvenir sein müsse, dieses nicht auf einem Basar, sondern ...
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... bei einer Zuchtanlage zu kaufen. "Von diesen Farmen gibt es ...
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... mittlerweile einige. Hier lassen sich die Mitbringsel auf legalem Weg und zertifiziert erwerben. Zudem nimmt das den Druck auf die Wildpopulationen."
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"Ohne Nachweis können wir schließlich schwer nachprüfen, ob die Koralle wirklich am Strand lag oder mutwillig von einem Riff abgebrochen wurde", erklärt Holzhausen.
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Bei der Einreise nach Deutschland werden diese Souvenirs dann vom Zoll beschlagnahmt. Zudem ist für Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen mit einem Ordnungswidrigkeiten- oder sogar einem Strafverfahren zu rechnen.
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Eine späte Reue ist nicht drin. Nachversteuern unmöglich. "Beim Verstoß gegen den Artenschutz gibt es keine Legalisierung", sagt Holzhausen. "Beschlagnahmt wird das Souvenir auf jeden Fall."
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Was zudem die wenigsten wissen: "Mit dem Betreten des grünen Ausgangs gibt der Reisende eine Steuererklärung ab", sagt Holzhausen. "Damit ist klar, ich habe nur Ware dabei, die den Reisefreibestimmungen entspricht."
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Einmal durch den grünen Ausgang geschritten, gibt es kein Zurück mehr. Wer hier mit nicht zollfreier Ware erwischt wird, muss zahlen. Wer dagegen über rot geht, kann das Souvenir bei den Zollbeamten lassen, wenn ihm die Gebühren zu hoch sind, erklärt Holzhausen.
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Bei stark gefährdeten Arten werde zusätzlich oft ein Strafverfahren anhängig. Wer wissentlich Elfenbein einführe, ...
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... dem drohe gar eine Gefängnisstrafe.
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Die meisten Menschen, die exotische Mitbringsel als Erinnerung an den Urlaub einführen wollen, handelten aber nicht vorsätzlich, meint Holzhausen.
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Dementsprechend reagieren sie zerknirscht und tragen meist ohne großes Murren die Konsequenzen.
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Neben dem Artenschutz werfen die Zollbeamten aber auch ein geschultes Auge auf Warenfälschungen. Der Produktpiraterie soll damit Einhalt geboten werden, erklärt Holzhausen.
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Bei besonders hochpreisigen Designerobjekten wie Breitling-Uhren greift der Markenschutz auch schon bei einer Kopie. Bei weniger teuren Produkten ...
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... sehen die Hersteller erst eine Gefahr, wenn die Ware in Massen in Deutschland eingeführt werden. "Dann kann es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen", meint Holzhausen.
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Wer allerdings glaubt, er könne sich die Zollgebühren sparen, wenn er die im Türkeiurlaub neu erworbene Lederjacke gleich überstreift, hat die Rechnung ohne die erfahrenen Zöllner gemacht. Zur Einfuhrumsatzsteuer kommt dann noch ein Zuschlag oben drauf, der sich nach der Art des Vergehens richtet.
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Dass sich all die Mühen lohnen, kann Holzhausen konkret festmachen. Die sogenannten "Regenmacher", gefertigt aus einer seltenen Kakteenart, erfreuten sich derart großer Beliebtheit, dass die stacheligen Gesellen bald auf der Roten Liste standen. Einfuhrverbote haben das Interesse stark eingedämmt und die Pflanzen vorm Aussterben gerettet.