Schoko-Streit mit „Stiftung Warentest“ Ritter Sport erringt Sieg vor Gericht
Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat im Streit mit der „Stiftung Warentest“ einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht München entschied am Montag, dass eine einstweilige Verfügung gegen die „Stiftung Warentest“ weiterhin Bestand hat.
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Auslöser des Streits ist ein Test von Voll-Nuss-Schokoladen, den die Stiftung Warentest im November veröffentlich hatte. In unserer Bildergalerie werfen wir einen Blick auf die Hintergründe des Streits.
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Auslöser des Streits ist ein Schokoladentest, den die Stiftung Warentest Ende November veröffentlicht hat. Die Tester bemängeln, die Bezeichnung „natürliches Aroma“ in der Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil die Schokolade den Aromastoff Piperonal enthalte. Dieser werde chemisch hergestellt.
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Dem widerspricht Ritter Sport und vertritt den Standpunkt, dass es sich bei Piperonal um ein natürliches Aroma handelt. Der Schokoladen-Hersteller aus Waldenbuch (Kreis Böblingen) beruft sich dabei auf eine Garantieerklärung des Aromenherstellers Symrise.
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Ritter Sport geht noch einen Schritt weiter und erwirkt im November 2013 eine einstweilige Verfügung gegen den Test. Gegen diese Verfügung legt die Stiftung Warentest Einspruch ein.
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Kurz vor Weihnachten kommt es zum Prozess: Der Richter des Münchner Landgerichts schlägt beiden Kontrahenten einen Vergleich vor. Das lehnen Ritter Sport und Stiftung Warentest ab. Der Streitwert des Verfahrens liegt bei 500.000 Euro.
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Am 13. Januar 2014 erringt Ritter Sport einen weiteren Sieg. Das Landgericht München entscheidet, dass die einstweilige Verfügung weiterhin Bestand hat. Damit dürfen die Prüfer von Stiftung Warentest dem Hersteller in ihrem Schokoladentest keine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen.