Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat im Streit mit der „Stiftung Warentest“ einen weiteren Sieg errungen. Das Landgericht München entschied am Montag, dass eine einstweilige Verfügung gegen die „Stiftung Warentest“ weiterhin Bestand hat.

München - Der Schokoladen-Hersteller Ritter Sport hat sich im Streit um die Kennzeichnung eines Vanillearomas gegen die Stiftung Warentest durchgesetzt. Das Landgericht München entschied am Montag, dass eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest weiterhin Bestand hat. Sollten die Prüfer erneut behaupten, dass die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein chemisch hergestelltes Vanillearoma enthalte, droht dem Urteil zufolge ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

 

Auslöser des Streits ist ein Test von Voll-Nuss-Schokoladen, den die Stiftung Warentest im November veröffentlich hatte. Darin hatten die Prüfer bemängelt, die Ritter Sport-Schokolade sei nicht natürlich hergestellt, da sie das Vanillearoma Piperonal enthalte, das chemisch hergestellt werde. Im Gesamturteil gaben sie der Tafel die Note fünf.

Ritter Sport hatte klargestellt, dass das Aroma natürlich gewonnen worden sei und vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Aussagen der Stiftung Warentest erwirkt. Gegen diese einstweilige Verfügung hatte die Stiftung Warentest Einspruch eingelegt, mit dem sie nun gescheitert ist.