Ein US-Gericht hat eine Klage gegen die Porsche Holding zugelassen. Investmentgesellschaften fordern mehr als 1,4 Milliarden Dollar Schadenersatz. Der Kurs der Porsche-Aktie ging nach dieser Mitteilung deutlich in die Knie.

Stuttgart - Der Porsche Holding drohen in Amerika erneut Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Wie das Stuttgarter Unternehmen am Donnerstag mitteilte, hat ein New Yorker Gericht den Antrag der Porsche SE abgelehnt, eine Klage von 26 Hedgefonds abzuweisen, die der Holding Betrug und ungerechtfertigte Bereicherung vorwerfen. Die Kläger machen einen Schaden von mehr als 1,4 Milliarden Dollar geltend. Der Kurs der Porsche-Aktie ging nach dieser Mitteilung deutlich in die Knie, weil dies die Perspektiven der Beteiligungsgesellschaft, die ein großes Paket von VW-Aktien hält, verdüstert.

 

Der Rechtsstreit ist eine von vielen juristischen Auseinandersetzungen an mehreren Fronten, in denen es um Porsches später gescheiterten Versuch der Eroberung von VW geht. Im jüngsten Zwischenbericht der Holding füllt die Auflistung all dieser juristischen Vorstöße vier klein bedruckte Seiten. Die Anleger werfen dem Unternehmen vor, die schon früh geplante Beherrschung lange verheimlicht und damit die Anleger getäuscht zu haben. Im Juristendeutsch heißt dies informationsgestützte Manipulation. Als Porsche damals Schritt für Schritt die Beteiligung an VW aufstockte, wurde die Spekulation angeheizt.

Kurs der VW-Aktie explodierte

Für viele Spekulanten war es jedoch ein Schock, als Porsche Ende Oktober 2008 überraschend mitteilte, dass sich das Unternehmen über komplizierte Finanzgeschäfte bereits den Zugriff auf fast drei Viertel der Stammaktien von VW gesichert habe. Der Kurs der VW-Aktie, den Analysten damals als überbewertet einstuften, explodierte. Denn Spekulanten, die mit Optionsgeschäften auf einen sinkenden Kurs gewettet hatten, wurden auf dem falschen Fuß erwischt. Sie mussten ohne Rücksicht auf die Kosten VW-Aktien kaufen, um ihre Finanzverpflichtungen gegenüber den Partnern dieser Wettgeschäfte zu erfüllen. Dabei ging viel Geld verloren.

Ein erster Versuch, Porsche dafür haftbar zu machen, scheiterte im Dezember 2010 vor dem New Yorker Bundesgericht, allerdings eher aus formalen Gründen. Das Gericht hatte befunden, dass es nicht für die Klage zuständig sei, weil weder Porsche noch VW in den USA börsennotiert seien. Die Kläger legten daraufhin Berufung ein, über die noch nicht entschieden ist. Ein Teil der Hedgefonds reichte die Klage in leicht abgewandelter Form bei einem anderen Gericht ein. Dieser New York State Supreme Court hat nun die Klage zugelassen. Ein Teil der Kläger versuchte zugleich, Porsche in Deutschland den Prozess zu machen. Andere Kläger folgten diesem Beispiel. Dies führte dazu, dass auch das Landgericht Braunschweig viel Arbeit mit der gescheiterten Übernahmeschlacht hat. Erste Entscheidungen sind hier am 19. September zu erwarten. Beim Auftakt der Verhandlungen hatte das Gericht allerdings die Hoffnung der Kläger gedämpft.

Marktmanipulation und Untreue

Zudem ermittelt die Stuttgarter Staatsanwaltschaft schon seit Jahren gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking sowie den ehemaligen Finanzvorstand Holger Härter. Dabei geht es um Marktmanipulation sowie um Untreue. Die Staatsanwaltschaft hat kürzlich mitgeteilt, dass die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen seien und nun die Anwälte der ehemaligen Manager Stellung nehmen können. Frühestens im November ist mit einer Entscheidung zu rechnen, ob es zu einer Anklage kommt. Ein strafrechtliches Verfahren könnte wiederum Rückwirkungen auf die zivilrechtlichen Auseinandersetzungen um Schadenersatz haben. Denn die Anwälte der Anleger könnten dadurch möglicherweise zusätzliche Munition für ihre Klagen erhalten. Fest steht bereits, dass der ehemalige Finanzvorstand Härter demnächst in Stuttgart vor Gericht stehen wird. Härter wird Kreditbetrug vorgeworfen.

Die Porsche Holding hat alle gegen sie gerichteten Vorwürfe stets zurückgewiesen und auch am Donnerstag im aktuellen Fall noch einmal betont, dass die Klagen der Hedgefonds in New York tatsächlich und rechtlich unzulässig und unbegründet seien. Porsche ist zudem weiterhin der Auffassung, dass der New York Supreme Court nicht das zuständige Gericht für die Beurteilung der angeblichen Ansprüche der Hedgefonds sei. Das Unternehmen weist darauf hin, dass einige dieser Fonds bereits in Deutschland klagen. Porsche will nun Berufung einlegen. Nach dem US-Recht folgt nun eine langwierige Prozedur von Begründungen und Erwiderungen, bevor eine Entscheidung über die Berufung in Sicht kommt.