Kaum ein Ort im Südwesten liegt weiter von der Landeshauptstadt entfernt als Lörrach. Doch die Turbulenzen bei der dort ansässigen Dr.-K.-H.-Eberle-Stiftung hat das Stuttgarter Wissenschaftsministerium genau im Blick. Weil sich die Stiftung der Förderung von Wissenschaft und Forschung verschrieben hat, ist das Ressort von Petra Olschowski (Grüne) die oberste Rechtsaufsichtsbehörde. „Wir lassen uns in dieser Angelegenheit laufend über den Fortgang der Prüfung durch das Regierungspräsidium Freiburg unterrichten“, teilt ein Sprecher mit.
Somit kennen die Ministerialen all jene Themen, die derzeit auch die Staatsanwaltschaft in Lörrach beschäftigen. Dort geht es unter anderem um den Vorwurf eines inzwischen abberufenen Vorstandes, Wohnraum aus dem Immobilienimperium des Stifters werde vergünstigt an Personen aus dem Umfeld der Stiftung vermietet. Nun wird der Verdacht der Untreue geprüft, den die Stiftung wie alle Vorwürfe als unbegründet zurückweist. Offenbar lag tatsächlich etwas im Argen: In einem Fall sei die Miete inzwischen um 15 Prozent erhöht worden, meldete das Präsidium nach Stuttgart.
Üppige Bezüge für die Vorstände
Aber auch die Bezüge für den fünfköpfigen Vorstand sind im Fokus der Aufseher. Seit einer kräftigen Erhöhung im Jahr 2019 erhält der Vorstandschef, einst Steuerberater und langjähriger Vertrauter Eberles, 15 000 Euro monatlich, sein Vize 7500 Euro und jedes einfache Mitglied 5000 Euro. Nach der vorläufigen Einschätzung eines Wirtschaftsprüfers sei das üppig, aber gerade noch vertretbar, berichtete die südbadische Mittelbehörde dem Ministerium.
Besondere Aufmerksamkeit widmet sie den Bezügen einer Vorständin, die hauptberuflich in der Stuttgarter Staatskanzlei arbeitet. Dort ist die promovierte Juristin Abteilungsleiterin mit einem monatlichen Grundgehalt von mehr als 10 000 Euro. Ihre Nebentätigkeit bei der Stiftung sei „angemeldet und von meinem Dienstherrn genehmigt“, schrieb sie auf Anfrage unserer Zeitung. Stiftungsintern hatte sie mitgeteilt, aus beamtenrechtlichen Gründen könne sie statt der beschlossenen 5000 Euro nur etwa 3900 Euro erhalten.
Warum das? In Baden-Württemberg gebe es „keine starren Obergrenzen“ für Nebeneinkünfte, erläuterte ein Regierungssprecher allgemein – anders als auf Bundesebene, wo die Grenze bei 40 Prozent der Amtsbezüge liegt. Eine im Vergleich zum Grundgehalt unangemessen hohe Vergütung könne jedoch darauf hindeuten, dass dienstliche Interessen beeinträchtigt würden. Dann sei der Nebenjob zu verbieten.
Pension eines Studienrats für Ex-Mitarbeiterin
Zu dem Stiftungsposten kam die Ministerialdirigentin durch ihre inzwischen hochbetagte Mutter. Diese war lange die engste Mitarbeiterin Eberles und ihm offenbar auch privat verbunden. Ziemlich genau zur gleichen Zeit, als die Tochter 1100 Euro Vergütung ausschlug, wurde die von der Stiftung gezahlte Betriebsrente der Mutter von 3000 auf 4100 Euro erhöht. Gab es einen Zusammenhang? Die Stiftung verwies auf eine fast 30 Jahre alte schriftliche Vereinbarung, nach der die Mitarbeiterin im Rentenalter die Pension eines Studienrats erhalten solle.
Betriebsrente steigt schlagartig um ein Drittel
Noch zu Lebzeiten Eberles wurde der Betrag im Jahr 2009 per Zusatzerklärung auf 3000 Euro fixiert, ohne dass eine Dynamisierung erwähnt wurde. Bis 2019 blieb es bei dieser Höhe, dann stieg die Rente schlagartig um mehr als ein Drittel. Die Stiftung sieht das durch die Vorgaben gedeckt, der abberufene kritische Vorstand hegt massive Zweifel daran. Auch diesen Vorgang hat er der Lörracher Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorgelegt. Die solle auch gleich die Rolle der Stiftungsaufsicht untersuchen, regte er an.
Auf das Ergebnis der Ermittlungen wartet nicht nur das Regierungspräsidium, sondern indirekt auch das Wissenschaftsministerium. Erst wenn die Prüfung in Freiburg abgeschlossen sei, könne man die Vorgänge bei der Eberle-Stiftung bewerten.