75 Jahre Verfassung Das Grundgesetz allein reicht nicht

Unter einer schwarz-rot-goldenen Fahne liegt am 23.05.1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf einem Tisch im Sitzungssaal des Parlamentarischen Rates in Bonn. Foto: dpa/dpa

Unsere Verfassung hatte 75 Jahre Bestand. Sie ist krisenerprobt – letztlich aber nur so stark wie der Wille, sie zu verteidigen, meint StZ-Autor Armin Käfer

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Just am Tag des Jubiläums sei daran erinnert: Das Grundgesetz, das vor 75 Jahren in Kraft getreten ist, bleibt ein Provisorium. Dies gilt in doppeltem Sinne. Auf den vorläufigen Charakter der Verfassung wird schon in dieser selbst verwiesen: Sie hat nur Bestand, solange das deutsche Volk keine neue beschließt (Artikel 146). Den anderen Grund für ihren vorläufigen Charakter verrät unsere Geschichte: Eine Verfassung wird schnell zum Altpapier, wenn sich keine Mehrheit mehr findet, welche die durch sie garantierten Freiheiten zu verteidigen bereit ist. Das lehren die Erfahrungen von 1933.

 

Die erste Demokratie in Deutschland scheiterte nicht an den Schwächen der Weimarer Reichsverfassung. Sie war auch keine „Demokratie ohne Demokraten“, wie oft behauptet wird – aber eine Demokratie mit zu wenig Rückhalt und zu vielen Feinden.

Das Grundgesetz hat schon viel länger Bestand. Es hat sich als krisenstabil erwiesen. Denn es ist keineswegs so, als seien Krisen und Kriegsgefahren eine Erfindung der Gegenwart. Um das zu verstehen, würde es schon genügen, sich an den Mauerbau 1961, die Zerwürfnisse von 1968, das Terrorjahr 1977, den Zerfall des Ostblocks und die deutsche Wiedervereinigung zu erinnern. Das Grundgesetz ist aber nicht aus sich heraus eine Art Vollkaskoversicherung gegen alle Erschütterungen unserer freiheitlich-demokratischen Verhältnisse.

Wir leben in einer gefährdeten Demokratie. Sie ist bedroht wie lange nicht. Der krisenerfahrene ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum bringt es so auf den Punkt: „In der Mitte der Bevölkerung nimmt die Verachtung unseres demokratischen Systems zu. Anders als in der Weimarer Republik kommt die Bedrohung nicht mit einem Ermächtigungsgesetz, sie schleicht sich ein.“ Der Liberale warnt davor, dass die Feinde der Freiheit „in die Institutionen unserer Gesellschaft einsickern“ werden, wenn sie bei Wahlen triumphieren. Damit umschreibt er exakt die aktuellen Risiken.

Eine knappe Mehrheit der Deutschen hält das Jubiläum des Grundgesetzes für einen Grund zum Feiern. In Ostdeutschland sind aber nur 31 Prozent dieser Überzeugung. Die übrigen zwei Drittel haben wohl vergessen, welche Vorteile das Grundgesetz den Ostdeutschen verschafft hat – verglichen mit der Trabi-Ökonomie, der Stasi-Spitzelei und den Verhältnissen in einem Unrechtsstaat.

Der frühere Bundespräsident Joachim Gauck, selbst ostdeutscher Herkunft, bekannte unlängst, ihm sei angesichts einer „verstörenden Drift nach rechtsaußen die Gewissheit verloren gegangen, dass unsere liberale Demokratie durchgängig stabil und unverwüstlich ist“. Letztlich liege es an uns Bürgern, die Freiheit zu verspielen oder sie zu bewahren und zu verteidigen. Das erinnert an eine Erkenntnis des Schriftstellers Erich Kästner: „Die Ereignisse von 1933 bis 1945 hätten spätestens 1928 bekämpft werden müssen. Man darf nicht warten, bis aus dem Schneeball eine Lawine geworden ist.“

Die in der Verfassung aufgelisteten Grundrechte unterliegen einer Ewigkeitsgarantie. Änderungen seien unzulässig, heißt es im dritten Absatz des Artikels 79. Der schönste Denkmalschutz nützt aber nichts, wenn sich nicht genügend Menschen finden, die dafür einstehen. Am Ende bürgen nicht allein das Grundgesetz oder das Bundesverfassungsgericht für unsere Demokratie. Wir sind alle dazu aufgerufen, sie zu schützen. Eine Demokratie braucht mutige, entschlossene Demokraten. Das sind Menschen, die sich nicht im Vollbesitz politischer Wahrheiten wähnen und dafür eintreten, dass andere, die ihnen widersprechen, ihre Meinung ebenfalls äußern dürfen.

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