Stuttgart - Die Hochschulen passen sich notgedrungen den Corona-Bedingungen an. Dass in der Lehre und bei Prüfungen alles normal liefe, kann aber niemand ernsthaft behaupten. Einige Länder haben deshalb beschlossen, den Druck auf die Studenten mit dem Recht auf einen Freiversuch bei Prüfungen abzumildern. „Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht unternommen“, heißt es etwa im Berliner Coronagesetz. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben vergleichbare Regelungen. Auch hierzulande gewähren einige Hochschulen Erleichterungen, darunter Aalen, Esslingen und das KIT. Die Hochschulen hätten „vielfältige Möglichkeiten, den jeweiligen Verhältnissen vor Ort angepasste Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen zu treffen“, teilte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) 2020 der SPD mit.
Die CDU-Fraktion lässt dies jedoch nicht ruhen, denn sie erwartet auch 2021 negative Vorzeichen. „Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation werden Studierende in vielfältiger Weise bei ihren Prüfungsvorbereitungen beeinträchtigt“, schreibt die hochschulpolitische Sprecherin Marion Gentges an Bauer. Sie schlägt vor, Prüfungen, die im Wintersemester 2020/2021, eventuell auch im Sommersemester 2021 nicht bestanden wurden, als „nicht unternommen“ einzustufen. Außerdem sollen Studenten die Prüfung wiederholen dürfen, wenn diese außer der Reihe digital abgehalten wurde. Ein Grund dafür ist die Chancengleichheit – manche Studenten haben Freiversuche, andere nicht. „Darüber hinaus ist natürlich die Chancengleichheit aller Studenten in Deutschland wichtig“, heißt es in einer Online-Petition, die mehr als 11 000 Unterzeichner hat.
Bauer will aktuelle Prüfungen analysieren
Doch Bauer will die Autonomie der Hochschulen nicht antasten. „Ob und in welchen Fächern Freiversuche angemessen sind, entscheiden die Fakultäten und Hochschulen am besten selbst“, sagte sie unserer Zeitung. Das Land habe die Prüfungsfristen in Fachsemestern um zwei Semester verlängert, um die Belastungen auszugleichen. Außerdem hätten die Hochschulen Rücktrittsmöglichkeiten bei Prüfungen eingeräumt. Bauer: „Uns ist bisher nicht bekannt, dass sich die allgemeinen Prüfungsergebnisse flächendeckend verschlechtert hätten.“ Dennoch will sie die aktuelle Prüfungsphase hinterher analysieren.
Auch Rektoren gegen Freiversuche
Auch die Universitäten sehen keinen Handlungsbedarf. „Seit Ausbruch der Corona-Pandemie haben die Universitäten den Studierenden großzügige Rücktrittsmöglichkeiten sowohl bei Abschlussprüfungen wie auch bei studienbegleitenden Prüfungen eingeräumt“, sagte der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz, Stephan Dabbert. Sie hätten sich daher – auch in Übereinstimmung mit Bauer, die erklärt habe, dass das Sommersemester kein „Kann-Semester“ sein dürfe – entschieden, „grundsätzlich keine Freiversuchsmöglichkeiten“ einzuräumen. Dabbert verweist auch auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe. Darin befinden die Richter: „Die durch die Corona-Pandemie bedingten allgemeinen Auswirkungen auf das Studien- und Prüfungsgeschehen erfordern nicht die Gewährung von vorläufigen Nachteilsausgleichsmaßnahmen, etwa in Gestalt eines Freiversuchs . . .“