Der freigestellte Inspekteur der Polizei will sich nicht länger als „Penis-Polizist“ bezeichnen lassen. Vor Gericht geht er gegen ein kleines Medium vor, das den von „Bild“ geprägten Begriff verwendet hatte.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Nach seinem Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung am Landgericht Stuttgart geht der freigestellte Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, jetzt rechtlich in die Offensive. In einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg wehrt sich Renner unter anderem gegen den Begriff „Penis-Polizist“, den die „Bild“-Zeitung geprägt hatte. Wie ein Gerichtssprecher bestätigte, haben Renner und seine Frau einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Trägerverein der Stuttgarter „Kontext“-Wochenzeitung gestellt. Diese solle es unterlassen, den ranghöchsten Polizeibeamten als „Penis-Polizist“ und als „Dickpic-Polizist“ zu bezeichnen. Letztere Bezeichnung bezieht sich auf von Renner im privaten Rahmen versandte Aufnahmen seines Geschlechtsteils.