Der Bebauungsplan für Alt-Heslach legt fest, die bisherige Gebäudestruktur größtenteils zu erhalten.

S-Süd - Die Lösung ist so individuell wie die derzeitige Bebauung der Hasenstraße. Jahrelang hat das Stadtplanungsamt an einem Bebauungsplan für das Quartier nordwestlich des Bihlplatzes getüftelt. Das Ergebnis, einige kleinteilige Baufenster, die dem jetzigen Charakter Alt-Heslachs entsprechen, fand im Bezirksbeirat Süd einhellige Zustimmung. Am 26. Februar stimmt der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats endgültig über den Bebauungsplan ab.

 

Notwendig ist der neue Bebauungsplan, weil das bisher geltende Baurecht aus dem Jahr 1935 stammt. Dieses deklariert die Hasenstraße sowie Teile der kreuzenden Seidenberg-, Vellmen- und Ritterstraßen zum Baugebiet für Landwirtschaft und Gewerbetreibende. Durch die lang gestreckten Baufenster allerdings war die historische Bebauung dort kaum geschützt. Tritt der neue Bebauungsplan in Kraft, wird das Areal zum besonderen Wohngebiet. Damit sind die Gebäude im Quartier, vorwiegend Wohngebäude, Gaststätten und Gewerbe, weiter zulässig. Wie im übrigen Stadtbezirk sind Vergnügungsstätten verboten.

Lob für den Bebauungsplan

„Die Baufenster orientieren sich jetzt an den heutigen Gebäuden. Die Traufhöhe der Gebäude liegt überwiegend bei sieben, in Einzelfällen bei acht Metern“, beschrieb Rainer Dörr vom Stadtplanungsamt in der Bezirksbeiratssitzung die Vorgaben, unter denen künftig gebaut werden darf. Bei neuen Bebauungen in dem Gebiet sind künftig nur Satteldächer erlaubt. Eine Ausnahme bilden die Grundstücke Ritterstraße 5 und 7. Dort ist ein Stuttgarter Dach möglich. „Ein Stuttgarter Dach ist ein nach allen Seiten geneigtes Dach mit sehr steilen Seitenflächen, das im oberen Bereich nahezu flach ist“, erklärt Helmut Haas vom städtischen Amt für Stadtplanung die Dachform, die viele Gebäude aufweisen, die Ende des 19. Jahrhunderts in Stuttgart gebaut worden sind. Einzig beim Theater am Faden in der Hasenstraße 32 wird es schwierig, die historische Bebauung zu erhalten. Das ungewöhnliche Eckgebäude wäre wohl für das Stadtbild verloren, sollte es eines Tages abgerissen werden müssen. Nicht nur die Dachkonstruktion ist komplex. „Wollte man das Gebäude heute so wieder aufbauen, würde man das wohl gar nicht mehr so hinkriegen“, vermutete Rainer Dörr.

Von den Bezirksbeiräten gab es viel Lob für den Bebauungsplan. Wolfgang Jaworek, Fraktionssprecher der Grünen, hob hervor, dass so die Historie festgeschrieben werden ohne dass man neuen Entwicklungen entgegen stehe. Er lobte auch, dass das Stadtplanungsamt Konflikten nicht ausgewichen sei. „Planungssünden werden nicht in die Zukunft fortgesetzt“, sagte Jaworek und spielte darauf an, dass es in dem Gebiet Gebäude gibt, die dem Charakter der Umgebung überhaupt nicht entsprechen. Diese Gebäude haben zwar Bestandsschutz, wird dort jedoch neu gebaut, dann sind Flachdächer beispielsweise verboten.

In den Bebauungsplan sind viele Vorschläge und Anregungen der lokalen Agenda Alt-Heslach eingeflossen. „Sie haben die Sorgen der Bürger ernst genommen“, fand auch Roland Petri lobende Worte für die Vorgehensweise des Amtes für Stadtplanung. Diese Zusammenarbeit hatte sich bereits bewährt, als im Vorjahr über den Bebauungsplan für Buchen- und Böcklerstraße entschieden worden ist. Südöstlich des Bihlplatzes war die historische Bebauung durch die vorigen Bebauungspläne ebenfalls nicht geschützt. Die jetzige Bebauung zeugt davon, dass Heslach einst ein Weingärtnerdorf war. Bis zum Jahr 1825 wurden um den Bihlplatz herum etwa 110 Häuser gebaut. Von diesen ursprünglichen Gebäuden sind heute noch 30 erhalten, viele davon stehen in der Hasenstraße.