Der Tod einer 15-Jährigen in der Pfalz facht die Diskussion über das Alter junger Flüchtlinge neu an. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer macht einen Vorschlag, der für einen Grünen ungewöhnlich ist.

Tübingen - In der Diskussion um die Altersfeststellung bei mutmaßlich minderjährigen Flüchtlingen bringt der Grünen-Politiker Boris Palmer die Umkehr der Beweispflicht ins Gespräch. „Wer Röntgen als unzumutbaren Eingriff wertet, könnte übrigens auch einen anderen Weg wählen: Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt“, schrieb der Tübinger Oberbürgermeister am Dienstag auf Facebook.

 

Die Bundesärztekammer hatte ärztliche Untersuchungen zur Altersfeststellung von Asylbewerbern abgelehnt, unter anderem weil etwa Röntgen ohne medizinische Notwendigkeit ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit sei.

Lesen Sie dazu den Kommentar unseres Autoren: „Alterstests sind der falsche Weg

„Ich halte das angesichts der erheblichen Kosten und offenkundigen Gefahren, die von dieser Gruppe junger Männer ausgeht, für naiv“, betonte Palmer. Es sei vielmehr eine Vorgehensweise notwendig, die falsche Altersangaben wirksam aufdecke.

Innenexperte spricht sich gegen „Massen-Röntgen“ aus

Unterdessen plädierten die Grünen im Landtag für einheitliche Standards bei der Altersfeststellung aus. Innenexperte Uli Sckerl sprach sich aber gegen ein „Massen-Röntgen“ aus. Das ergebe keinen Sinn, weil auch darüber eine exakte Festellung des Alters nicht möglich sei, sondern nur eine Altersbandbreite angegeben werden könne. Zudem lebe die große Mehrzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland gesetzestreu. „Diese jungen Menschen bieten keinerlei Anlass zu Zwangsmaßnahmen, die tatsächlich nur im Zusammenhang mit Straftaten angewandt werden sollten“, sagte er dem SWR und auch der Deutschen Presse-Agentur.

Hintergrund der Diskussion ist die Bluttat eines jungen Afghanen in Rheinland-Pfalz vor einigen Tagen. Der angeblich 15-Jährige hatte im Ort Kandel ein Mädchen erstochen - allerdings bestehen Zweifel am wahren Alter des Flüchtlings. Zudem gibt es eine Debatte um den Umgang mit jungen Straftätern, mutmaßlich aus Nordafrika, die seit 2015 in Mannheim auffallen. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sind nach deutschem Recht nur bedingt strafmündig.