Amtsgericht Esslingen Prozess wegen Waffen und Nazi-Uniformen
Wegen vieler Verstöße, unter anderem gegen das Sprengstoffgesetz und waffenrechtliche Vorschriften, steht ein Mann aus Esslingen von Montag an vor Gericht – nach jahrelangen Ermittlungen.
Wegen vieler Verstöße, unter anderem gegen das Sprengstoffgesetz und waffenrechtliche Vorschriften, steht ein Mann aus Esslingen von Montag an vor Gericht – nach jahrelangen Ermittlungen.
Einem Mann aus Esslingen wird vorgeworfen, im September 2020 in Bad Schussenried im Kreis Biberach an einer Veranstaltung teilgenommen zu haben, bei der eine Art Militärlager aus dem Zweiten Weltkrieg aufgebaut wurde – inklusive eines „Führer-Bunkers“, teilt das Esslinger Amtsgericht mit. Bei dessen Ausstattung sollen laut Gericht auch Hakenkreuzflaggen verwendet worden sein. Verhandelt wird am Montagmorgen im Esslinger Amtsgericht.
Die Polizei hatte im September 2020 einen Hinweis bekommen, dass sich knapp 20 bewaffnete Männer und Frauen in Wehrmachts- und teilweise auch in SS-Uniformen in Bad Schussenried in einem Gebäude getroffen haben sollen.
Bei bundesweiten Razzien einen Monats später wurden im Kreis Esslingen, in Backnang (Rems-Murr-Kreis), München, Augsburg, Biberach, Günzburg, Kempten, Sigmaringen, Tübingen, im Ostallgäu sowie im Ostalbkreis die Wohnungen der beteiligten Männer und Frauen im Alter von 27 bis 77 Jahren durchsucht. Im Kreis Esslingen fanden die Spezialkräfte der Polizei so viele Waffen und andere Beweismittel, dass für deren Transport ein Lastwagen benötigt wurde. Bei dem Angeklagten sind mehrere schussunfähige und schussfähige Waffen und Waffenteile, Munition sowie ein explosionsgefährlicher Stoff gefunden worden.
Etwa drei Jahre später wird dem Esslinger nun der Prozess gemacht. Angeklagt wird insbesondere der Verstoß gegen das Uniformverbot, gegen das Versammlungsgesetz, gegen das Sprengstoffgesetz sowie rund 50 Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften. „Das Ermittlungsverfahren hat etwas länger gedauert, weil insbesondere zu den einzelnen Waffen waffenrechtliche Gutachten eingeholt werden mussten“, erklärt der Sprecher des Amtsgerichts.