Der damalige Mitarbeiter des Geschäfts bestreitet die Vorwürfe vor Gericht zwar, wird aber zu einer Geldstrafe verurteilt. Aber lieber gebe er die Tat zu, als dass das Kind bei einer Aussage leiden müsse. Er sei sich „selbst egal“.

Kirchheim - Ich habe das nicht gemacht, aber ich kann es nicht beweisen“, beteuert der Angeklagte mehrfach in der Verhandlung. Der 34-Jährige streitet vehement ab, sich am 30. November 2011 als Mitarbeiter eines Kirchheimer Spielwarengeschäfts gegen 16.30 Uhr vor einem damals achtjährigen Mädchen entblößt und seinen Penis auf den Ladentisch gelegt zu haben.

 

Der Mann auf der Anklagebank ist aber der einzige im Saal des Kirchheimer Amtsgerichts, der von seiner Unschuld überzeugt ist. Denn weder die Staatsanwältin noch die Vorsitzende Richterin Franziska Hermle zweifeln daran, dass sich die Tat, die als sexueller Missbrauch von Kindern gilt, so zugespielt hat, wie es das Mädchen ausgesagt hat.

Die Kamera im Laden kann ihn nicht entlasten

Weil er seine Unschuld tatsächlich nicht beweisen kann, versucht der Angeklagte zu erklären, weshalb er seiner Ansicht nach die Tat nicht begangen haben kann. Er hasse seinen Körper und zeige diesen deshalb nie, höchstens seiner Frau. Im Schwimmbad beispielsweise sei er zuletzt im Jahr 2001 gewesen. Er trage zu allen Jahreszeiten zwei Unterhosen übereinander, „eine kurze und eine lange“. Zunächst hatte er gehofft, eine im Laden installierte Kamera könnte ihn entlasten. Doch die war an jenem Tag ausgefallen und hätte ihn ohnehin nur von hinten aufgenommen. Die Aussage des Kindes bei der Polizei – bei der gestrigen Verhandlung blieb ihm eine erneute Vernehmung erspart – erachtet eine 37-jährige Kriminalbeamtin als absolut glaubwürdig. „Ich hatte nie den Eindruck, sie hätte das erfunden. Warum hätte sie das auch tun sollen?“

Demnach habe die Kleine an der Kasse ein paar Kleinigkeiten zahlen wollen, als es zu dem Übergriff gekommen sei. Weinend ist das Mädchen daraufhin zu seiner Mutter gerannt, die sich ebenfalls in dem Spielwarengeschäft befunden hatte. Der Verkäufer ist laut der Mutter dem Kind gefolgt und habe sogleich geschrien „ich habe nichts gemacht“, erinnert sich die 42-Jährige im Zeugenstand. Auch sie hegt keinen Zweifel daran, dass ihre Tochter die Wahrheit sagt. Zudem sei ihr der Mann, den sie schon aus früheren Einkäufen kannte, suspekt erschienen. „Er wirkt nicht normal, das können Ihnen viele Kunden bestätigen“, berichtet sie der Richterin. Tatsächlich erweckt der 34-Jährige auch vor Gericht den Anschein, als leide er unter seelischen Problemen. Er sei sich „selbst egal“, erzählt er, und er sei „es nicht wert“, dass das Kind durch eine erneute Aussage leiden müsse. Lieber gebe er die Tat zu, obwohl er sie nicht begangen habe.

Schon zwei Mal zuvor soll er Ähnliches getan haben

Gegen den Angeklagten ist nicht zum ersten Mal wegen solcher Verdächtigungen ermittelt worden. Bereits im Mai 2011 soll er sich in einem Bus und in einer S-Bahn im Kreis Esslingen vor zwei Mädchen entblößt und onaniert haben. Die Täterbeschreibungen der Zwölf- und der 14-Jährigen passten sehr genau zum Erscheinungsbild des 34-Jährigen, der eigenen Angaben zufolge Mitte dieses Monats wegen Meinungsverschiedenheiten mit einem Vorgesetzten in dem Spielwarengeschäft gekündigt hat. Auch die beiden Vorfälle in Bus und Bahn streitet der Mann ab. In einem Fall soll das Opfer ihm zufolge einen „hautfarbenen Antistressball“, den er geknetet habe, für sein Geschlechtsteil gehalten haben. Die beiden Verfahren waren schließlich eingestellt worden, weil die Mädchen den vermeintlichen Täter nicht eindeutig wiedererkannten.

Wegen des Vorfalls im Spielwarengeschäft ist der Mann gestern zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt worden. Der Strafbefehl, gegen den er Einspruch eingelegt hatte, war auf 3000 Euro festgelegt worden. Die Richterin gibt ihm mit auf den Weg, er möge sich dringend Hilfe suchen, um seine Probleme in den Griff zu bekommen: „Sie sind es wert.“