Eine 40-jährige Frau wird vom Amtsgericht Leonberg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Leonberg - Es ist kaum zu glauben, dass bei der 40-jährigen Frau auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts nicht sämtliche Alarmglocken angeschlagen haben angesichts der Geschichten, die die Staatsanwältin vorträgt. Die Leonbergerin soll ihr Konto für Überweisungen von Betrügern zur Verfügung gestellt haben, um deren Geldflüsse zu verschleiern. Die Geschichten, die ein angeblicher Prinz von Dubai, den die Angeklagte über eine soziale Plattform kennengelernt hatte, der Frau wegen der Überweisungen auftischte, klingen allesamt nach Märchen aus 1001 Nacht.

 

2500 Euro sollte die 40-Jährige von ihrem Konto auf ein anderes überweisen, weil ein Koffer mit Schmuck und 145 000 US-Dollar am Zoll aufgehalten werde und Zollgebühren entrichtet werden müssten. Ein Paket mit Diamanten und Bargeld, das angeblich für die Mutter einer schwerkranken Tochter bestimmt war, hing angeblich beim Flughafenzoll in Berlin-Tegel fest. Ein Ingenieur hatte auf einem Öltanker anscheinend mangels Internetverbindung keinen Zugriff auf sein Konto, brauchte aber Geld für seine Heimreise.

Bargeld an Mittelsmann ausgehändigt

Insgesamt 14 000 Euro habe die Leonbergerin, so die Anklage, im Jahr 2019 über ihr Konto und – nachdem dieses gesperrt wurde – sogar über das gemeinsame Konto ihres geschiedenen Ehemannes laufen lassen. Zweimal habe sie zudem Geld bar abgehoben und an einen Mittelsmann am Bahnhof in Ulm und am Bahnhof in Karlsruhe übergeben. Die Anklage lautet auf Geldwäsche in fünf Fällen.

Vor Gericht gibt sich die Angestellte einer Automobilfirma reumütig, beteuert aber, nichts Böses im Sinn gehabt zu haben. Sie habe 2018 auf Instagram einen Mann mit englischem Namen kennengelernt, der sich als Erbprinz von Dubai ausgegeben habe. Als sie ihm in einem der zahlreichen Chats erzählt habe, dass sie gern für wohltätige Organisationen arbeiten würde, habe er ihr erklärt, dass er eine Wohltätigkeitsorganisation in Afrika habe, die Waisenheime für Kinder baue.

Emotionale Abhängigkeit

Sie habe daher zugestimmt, die Gelder über ihr Konto weiterzuleiten. „Ich wollte niemals jemanden schädigen, Geldwäsche ist eine völlig fremde Welt für mich“, beteuerte die 40-Jährige. Sie habe den Mann nur gern kennenlernen wollen, es sei ihre erste emotionale Bindung nach zwei Scheidungen gewesen. „Ich war von dem Mann emotional abhängig“, beteuerte die Frau unter Tränen. In diesem Zustand habe sie nie hinterfragt, warum das Geld für Sozialprojekte in Afrika über ein deutsches Konto laufen müsse, und dass die Empfänger nicht in Afrika säßen.

Auch als sie eine Vorladung der Polizei für eine Zeugenbefragung wegen Geldwäsche erhalten habe – die wegen Terminproblemen nicht zustande kam –, seien bei ihr keine Alarmlichter angegangen.

Taten billigend in Kauf genommen

Die Staatsanwältin erkannte an, dass die 40-Jährige emotional ausgenutzt und selbst getäuscht worden sei. Dennoch sei der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt, sie habe die Taten zumindest billigend in Kauf genommen. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Der Verteidiger wies darauf hin, dass die Angeklagte auf eine Masche mit hoher krimineller Energie hereingefallen sei und selbst keinen Gewinn habe machen wollen. Er hielt eine Bewährungsstrafe von drei Monaten für ausreichend.

Das Leonberger Amtsgericht verurteilte die Frau schließlich zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr und einer Geldbuße von 2700 Euro zugunsten einer wohltätigen Organisation. Neben dem emotionalen Zwang sprächen auch ihr Geständnis für sie und die Tatsache, dass sie zuvor noch niemals vor Gericht gestanden sei.