Eine Nutzerin aus Winnenden hat einen Polizisten gefilmt und in einer Insta-Story als „Bullen“ bezeichnet. Nun musste sie sich vor Gericht dafür verantworten.

Wer sich ärgert, dann zum Handy greift und sich mit einem Beitrag in den sozialen Netzwerken rächen will, sollte vorher gut überlegen, ob das die richtige Reaktion ist – zumal, wenn es sich um einen Polizisten handelt. Das musste jetzt eine 21-jährige Instagram-Nutzerin aus Winnenden einsehen.

 

Sie war im Januar auf der Fahrt zu einer Party an der Raststätte Sindelfinger Wald von einer Zivilstreife der Polizei kontrolliert worden. Den Beamten fielen die fünf Personen in einem weißen Mercedes auf, weil sie offenbar bereits im Auto in ausgelassener Feierlaune waren. Die Kontrolle ergab keine Beanstandungen, die Polizisten ließen die Gruppe weiterfahren. Doch dafür hatte der Zwischenfall ein anderes Nachspiel.

Insta-Story über die „Bullenkontrolle“ fällt der Polizei sofort auf

Denn die 21-Jährige, die auf der Plattform Instagram über eine stattliche Zahl von Followern verfügt, fotografierte einen der Beamten und machte aus der Kontrolle eine sogenannte Story – das ist ein nur zeitweilig verfügbarer Zusammenschnitt, der aus einem oder mehreren Bildern oder Videos besteht. Er ist in der Regel nur 24 Stunden zu sehen, sofern der Nutzer ihn nicht den sogenannten Highlights hinzufügt. Die 21-Jährige hatte das nicht getan – und das war ihr Glück. Die Insta-Story mit dem Hashtag „Bullenkontrolle“ war so nur einen Tag lang zu sehen. Wäre es anders gewesen, wäre sie wohl nicht mit einer so nachsichtigen Strafe davon gekommen. In der Story beklagte sich die Angeklagte, wie viel Zeit eben durch die erwähnte Kontrolle eines „Bullen“ verloren gegangen sei.

Ihr Pech: Eine Kollegin des Beamten informierte den 32-jährigen Polizisten am nächsten Tag darüber, dass er in der Story eindeutig zu identifizieren gewesen war. Dabei war er in Zivil unterwegs. Die beiden Streifenpolizisten zeigten die 21-Jährige deshalb nicht nur wegen Beleidigung an, sondern auch wegen Verstoßes gegen das Kunsturheberrecht. Unter diesem sperrigen juristischen Begriff werden Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild geahndet. Der Mann erklärte vor Gericht ausdrücklich, dass er nicht gefragt worden sei, ob er mit dem Foto einverstanden sei – von den abwertenden Bezeichnungen gar nicht zu sprechen.

Richter ordnet einen Aufsatz „über die Gefahren des Internets“ an

Die Angeklagte zeigte bei der Verhandlung Reue. Es sei dumm gewesen, die Story zu veröffentlichen, gab sie zu. Das sah auch Richter Armin Blattner so. Sie solle das nächste Mal nachdenken, bevor sie so etwas veröffentliche, riet er ihr. Sabine Gerner von der Jugendgerichtshilfe plädierte für eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht – und diesem Vorschlag folgte Blattner auch. Jugendstrafrecht soll vor allem erziehen und nicht bestrafen. Aus diesem Grund muss die 21-Jährige jetzt einen vierseitigen Aufsatz über die Gefahren des Internets und einer unüberlegten Veröffentlichung schreiben. Diesen Aufsatz will Richter Blattner dann gründlich studieren, um zu sehen, ob die junge Frau wirklich begriffen hat, was ein Verstoß gegen des Kunsturheberrecht ist.