„Fahr zurück nach Afrika, wir brauchen hier keine Schwarzen.“ Mit diesen Worten soll ein 79-Jähriger am Morgen des 18. Februar eine 63-jährige Frau mit kamerunischen Wurzeln auf dem Vorplatz der Fellbacher Lutherkirche beschimpft haben. Das räumt der Mann vor dem Waiblinger Amtsgericht auch ein, wo er sich dieser Tage wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung hat verantworten müssen. Auch ein anschließendes Handgemenge, bei dem er sich dagegen gewehrt habe, von einem anderen Mann festgehalten zu werden, bestätigt der Rentner. Ein grobes Fehlverhalten kann er in seinem Verhalten aber auch rückblickend ganz offenkundig nicht erkennen.
Gute Erfahrung in Namibia
Seine erste Aussage auf der Anklagebank beginnt der Mann unvermittelt mit der Schilderung einer Episode aus einem Urlaub in Namibia. Er und seine Frau hätten bei einem Ausflug mit einem Mietauto eine Reifenpanne gehabt. Ein Schwarzer habe ihnen, ohne irgendeine Gegenleistung zu fordern, das Rad gewechselt. Er habe sich bedankt und sei weitergefahren.
Warum er diese Episode zur Verwunderung aller Prozessbeteiligten seiner Aussage voranstellt, lässt der Mann offen. Als Grund für seine Ausfälligkeiten Jahre später in Fellbach sagt er: Die Frau habe ihm den Gehweg versperrt.
Bekannten zu Hilfe gerufen
Das Opfer berichtet, sie sei in Gedanken gewesen, habe zu Boden geschaut, als der Mann sie plötzlich beschimpft habe. Sie habe einen Bekannten zu Hilfe gerufen, weil sie es mit der Angst zu tun bekommen habe. Jener aus Gambia stammende 31-jährige Mann, der gerade aus dem Fellbacher Rathaus gekommen war, eilte der Frau, die er vor Gericht liebevoll „Mama“ nennt, nicht nur zur Hilfe, er stellte den mutmaßlichen Angreifer auch zur Rede. Nach einem weiteren lautstarken Wortgefecht, bei dem auch er beleidigt worden sei, beschlossen beide, die Polizei zu rufen, auch wenn der 79-Jährige nun auch noch Fußtritte verteilte.
„Der Mann hatte die Frau beleidigt, ihr Sohn wollte eine Entschuldigung, es kam zu weiteren Beleidigungen, da habe ich die Polizei gerufen“, sagt ein Lehrer, der die Szene als Passant beobachtet und zu schlichten versucht hatte. Ein Polizist vom Fellbacher Revier, der mit zwei Kollegen zum „Tatort“ eilte, schildert im Zeugenstand, einen wenig einsichtigen Senior angetroffen zu haben, der seine Aussage mit der Afrika-Ausweisung auch vor ihm wiederholt habe. „Ich glaube, er wollte bestätigt haben, dass ich das auch so sehe“, sagt der Ordnungshüter im Zeugenstand.
Staatsanwalt: Verhalten nicht zu verstehen
Der Staatsanwalt jedenfalls macht in seinem Plädoyer klar, dass er eine ganz andere Sicht auf den Vorfall hat. „Ich kann Ihr Verhalten nicht verstehen – insbesondere nicht, nachdem Sie hier vor Gericht von einer so wunderbaren Erfahrung mit einem farbigen Menschen in Namibia erzählt haben.“ Zu akzeptieren sei ein derartiges Verhalten, zumal in der Öffentlichkeit, keinesfalls. Denn der Angeklagte habe nicht nur der Frau gegenüber seine Missachtung ausgedrückt, sondern in Kauf genommen, dass sein „verbales Unheil“ auch vor weiteren Zuhörern verbreitet worden sei. Auch wenn er sich strafrechtlich in seinem Leben bisher tadellos verhalten habe, sei schon allein aus generalpräventiven Gründen eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten auszusprechen, die freilich zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Damit die Strafe aber spürbar werde, fordert er zudem eine Geldbuße von 2500 Euro.
Die Richterin Stefanie Klose schließt sich der Einschätzung des Anklägers vollumfänglich an. Der Angeklagte habe die Tat zwar in Teilen eingeräumt – aber keinerlei Reue oder Einsicht gezeigt. Statt sich bei seinem Opfer zu entschuldigen, kommentiert der 79-Jährige das Urteil mit den Worten: „Die Geldstrafe ist zu hoch.“