Ist die 25-Jährige, die Amokläufe in Fellbach und Waiblingen geplant haben soll, schuldfähig oder psychisch krank? Das ist die große Frage im Prozess vor dem Landgericht Stuttgart. Ursprünglich war vorgesehen, dass am Freitag der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vorstellen sollte. Doch dazu kam es nicht – unter anderem, weil sich die Angeklagte überraschend erstmals geäußert hat.
Anschlag mit Rohrbomben und Harpunen geplant
In einer vorbereiteten Stellungnahme, die sie selbst mit leiser, ruhiger Stimme vortrug, nahm sie Stellung – allerdings nicht zu den mutmaßlich geplanten Blutbädern im Rathaus Fellbach und dem Amtsgericht Waiblingen, sondern zu einem anderen Anklagepunkt. Im Sommer 2023 soll sie einen kleinen afrikanischen Jungen in ihrer damaligen Unterkunft geschlagen und dann mit dessen Mutter aneinander geraten sein. Diesen Vorwurf wies sie nun entschieden zurück: „Dass ich ihr Kind geschlagen hätte, ist eine tatkräftige Falschaussage“, sagte die 25-Jährige. Weil die beiden Kinder der Afrikanerin immer laut im Flur gespielt hätten, sei sie regelmäßig mit der Frau in Streit geraten, einmal habe die Mutter sie auch gewürgt.
Wegen der heftigen Streitereien war die 25-Jährige vorigen Herbst in eine andere Unterkunft verlegt worden. Bei dieser Gelegenheit fielen Mitarbeiterinnen dann ihre Aufzeichnungen mit Mord- und Gewaltfantasien auf, die Polizei stieß auf eine Sammlung mit Waffen. Mit Rohrbomben, Harpunen, Messern, Dolchen sowie Gas- und Schreckschusswaffen ausgestattet, wollte sie laut Anklage vor allem einen Mitarbeiter des Fellbacher Rathauses, aber auch Unbeteiligte töten. Möglicherweise fühlte sie sich von diesem Mann zurückgewiesen: Er sagte vor Gericht aus, sie habe ihn gestalkt und ihn sowie seine Familie bedroht.
Bis jetzt hatte die Angeklagte vor Gericht eisern geschwiegen, die Vorwürfe und Zeugenaussagen mit ausdrucksloser Miene zur Kenntnis genommen – soweit man dies beurteilen kann. Denn ihre schwarze Sonnenbrille hatte sie bislang nie abgesetzt. Auch dies änderte sich am Freitag erstmals: Auf die Bitte der Vorsitzenden Richterin nahm sie die Brille ab und beantwortete auch einige Fragen. Mit anderen Bewohnern der Unterkunft habe es keine Probleme gegeben. Dass sie nachts stundenlang in ihrem Zimmer geschrien habe, sei nicht wahr: „Da habe ich geschlafen.“
Schuldfähig oder psychisch krank – das ist die Frage
Die Vorstellung eines Gutachtens über ihren psychischen Zustand wurde nun auf einen der kommenden Termine verschoben. Dies wird von Prozessbeobachten mit Spannung erwartet. Immerhin war die Angeklagte schon mehrfach in psychiatrischer Behandlung und teils durch aggressives oder nicht näher nachvollziehbares Verhalten aufgefallen.
Die Beurteilung ihrer psychischen Verfassung und damit eventuell einhergehender mildernder Umstände oder gar einer Schuldunfähigkeit spielt in dem Verfahren daher eine zentrale Rolle. Wie das Gutachten ausfällt, steht noch in den Sternen. So haben Zeugen zwar eine Eigenbrötlerin ohne Sozialkontakte beschrieben, in ihren Notizen fanden sich Sex- und Gewaltfantasien. Und in ihrer Unterkunft soll sie wegen Wutausbrüchen gefürchtet gewesen sein, immer wieder Gegenstände aus dem Fenster geworfen und ihre eigene Einrichtung demoliert haben.
Andererseits beschrieb eine Gefängniswärterin die Frau nun als ruhig und unauffällig. Zudem wurde die 25-Jährige noch im November 2023 vom Amtsgericht Waiblingen wegen Bedrohungen und Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt. Von einer Schuldunfähigkeit war damals aber keine Rede.
Der Prozess gegen die 25-Jährige geht am Freitag, 17. Mai, weiter. Für diesen Tag hat der Verteidiger angekündigt, dass sich seine Mandantin zu dem Vorwurf der geplanten Anschläge äußern will.