Sinti und Roma sind in Deutschland nach wie vor Anfeindungen ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt die Meldestelle für Antiziganismus (MIA). Diskriminierung findet auch auf staatlicher Ebene statt.

Für Sinti und Roma sind Diskriminierung, Anfeindungen und sogar Gewalt einem neuen Bericht zufolge in Deutschland Alltag. Bundesweit 621 Vorfälle hat die neue Melde- und Informationsstelle Antiziganismus MIA für das Jahr 2022 erfasst. Darunter sind 343 Fälle von Diskriminierung und 245 Fälle von „verbaler Stereotypisierung“, aber auch 11 Fälle von Bedrohung, 17 Angriffe und 1 Fall von „extremer Gewalt“.

 

Dabei handele es sich um einen Fall im Saarland, der auch in der Statistik für politisch motivierte Kriminalität als antiziganistische Straftat erfasst worden sei, heißt es in dem am Montag veröffentlichten ersten MIA-Jahresbericht: Aus zwei vorbeifahrenden Autos heraus sei eine Personengruppe zuerst antiziganistisch beleidigt und anschließend mit einer Druckluftwaffe gezielt beschossen worden. Mehrere Menschen seien verletzt worden.

In dem MIA-Bericht tauchen nach Angaben der Autoren einige wenige Taten auf, die auch in der Polizeistatistik ausgewiesen sind, darunter weitere Fälle von Gewalt sowie Beleidigung und Volksverhetzung. Im Wesentlichen bezieht sich der Bericht aber auf Meldungen bei eigens dafür eingerichteten regionalen Stellen. Die Fälle seien teils auch unter der Schwelle der Strafbarkeit.

Antiziganistische Diskriminierung: Hälfte der Fälle auf institutioneller Ebene

Besonders bemerkenswert finden die Autoren zwei Aspekte: Mehr als die Hälfte der erfassten Vorfälle entfielen auf Diskriminierung und „etwa die Hälfte der Fälle antiziganistischer Diskriminierung fand auf institutioneller Ebene statt“. Gemeint sind demnach staatliche Institutionen wie Polizei, Jugendamt, Jobcenter sowie kommunale Verwaltungen, die für die Unterbringung von Geflüchteten zuständig sind. Vor allem viele aus der Ukraine geflüchtete Roma seien betroffen.

MIA fordert deshalb, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht auf privates Recht zu beschränken, sondern auf staatliche Stellen auszuweiten und auf dieser Grundlage Diskriminierungen zu ahnden.