Der Stuttgarter Verein Sisters fordert vom Landtag eine Nachbesserung der vorliegenden Ausführungsbestimmungen zum Prostituiertenschutzgesetz.
Stuttgart - Der Stuttgarter Verein Sisters fordert vom Land eine Korrektur der vorliegenden Pläne zum Prostituiertenschutz. Am heutigen Mittwoch findet im Landtag die zweite Lesung der Ausführungsbestimmungen zum Prostituiertenschutzgesetz statt. Der Verein plädiert dafür, dass die neu vorgeschriebene Anmeldung von Prostituierten hier im Land erfolgen müsse, wenn eine Frau in Baden-Württemberg tätig werden wolle. Anmeldebescheinigungen aus anderen Bundesländern sollten hier keine Gültigkeit haben. Laut des von dem Verein beauftragten Sachverständigen Manfred Büttner sei dies rechtlich möglich, anders als von der Landesregierung dargestellt.
Wider den „Verschiebetourismus“
Der in Stuttgart ansässige, aber bundesweit tätige Verein hat sich der Unterstützung von Frauen verschrieben, die aus der Prostitution aussteigen wollen. Nur die räumliche Beschränkung der Anmeldung, die mit einer Beratung verbunden ist, auf Baden-Württemberg könne gewährleisten, dass die Frauen von den Hilfsangeboten am Ort erfahren. „Woher sollen die das sonst wissen?“, fragt Monika Barz vom Verein Sisters. Nur so könne man auch dem im Prostitutionsgewerbe üblichen „Verschiebetourismus“ Einhalt gebieten, sagt die emeritierte Professorin für Soziale Arbeit der evangelischen Hochschule Ludwigsburg. Eine freiwillig arbeitende Prostituierte fahre nicht in der Republik herum, ist Monika Barz überzeugt. Das Ziel dieser Praxis sei, die Frauen an wechselnden Orten als „Frischfleisch“ einzusetzen und zu verhindern, „dass sie sich vernetzen“.