Jens Spahn fordert deutlich schärfere finanzielle Sanktionen für arbeitsunwillige Bürgergeldbezieher – und spricht in Stuttgart von „Kürzungen deutlich über 50 Prozent“.

Unionsfraktionsvize Jens Spahn fordert deutlich schärfere finanzielle Sanktionen für arbeitsunwillige Bürgergeldbezieher. „Wer in einer Situation, wo es hunderttausendfach zumutbare Arbeit gibt auf allen Qualifikationsstufen, diese nicht annimmt, muss mit Kürzungen deutlich über 50 Prozent rechnen“, sagte Spahn am Dienstag in Stuttgart bei einem Besuch der baden-württembergischen CDU-Fraktion. Es müsse einen Unterschied machen, ob angebotene Arbeit angenommen werde oder nicht.

 

Es gehe dabei nicht um diejenigen, die nicht arbeiten könnten, sagte Spahn. Aber wer arbeiten könne und zum zweiten oder dritten Mal nein sage, dürfe sich nicht darauf verlassen, dass andere dafür zahlten.

Derzeit ist bei Pflichtverletzungen von Bürgergeldempfängern, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes, eine Kürzung des Regelbedarfs um bis zu 30 Prozent möglich.